Liegt Ihnen eine Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, dass die Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf? Dann melden Sie das mit der Unterlage 3LLD und dem Qualifikator NB (Nullbescheid). Folgende Zusatzfelder sind zu füllen:
Referenz
In das Feld Referenz tragen Sie die 7- oder 8-stellige BAFA-Antragsnummer wie folgt ein: 12345678EU001 oder 1234567EU002. Die dreistellige Nummer zur Güterbeschreibung am Ende der Nummer richtet sich nach der Positionsnummer (Position 2 = 002).
DE oder EU?
Hier handelt es sich um die Kennzeichnung für Genehmigungen nach nationalem bzw. EU-Recht. Ob Sie DE oder EU wählen, ist abhängig von der Genehmigung und nicht von der Behörde des Landes, das diese erteilt. Bei einer Genehmigungsnorm nach Gemeinschaftsrecht wählen Sie EU. Laut telefonischer Auskunft des BAFA trifft dies für Nullbescheide zu, da diese auf EU-Recht basieren.
Detail
Das Feld Detail muss bei einem Null-Bescheid laut Implementierungshandbuch des Zolls (IHB) das Wort "NULL" enthalten.
Ausstellungsdatum
Tragen Sie das Datum der BAFA-Bescheinigung ein.
Gültigkeitsende
Hier können Sie das Enddatum der BAFA-Bescheinigung (sofern angegeben) eintragen. Dieses Feld ist kein Pflichtfeld.
- Sollten Sie nach Erhalt der Bescheinigung und korrekter Eingabe der Felder dennoch eine Fehlermeldung des Assistenten erhalten (zum Beispiel "BAFA Antragsnummer 12345678EU001 ist ungültig. in Feld /DEXPDE/GoodsItem[1]/Document[4])" kann es daran liegen, dass die Bescheinigung zwar vom BAFA freigegeben wurde, aber noch nicht in ATLAS übernommen ist. In einem solchen Fall gibt es keine andere Möglichkeit, als solange zu warten, bis die Bescheinigung in ATLAS meldefähig ist.
Mehr zur Beantragung finden Sie auf der Website des BAFA: Nullbescheid.
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