Kurz gesagt: Die Zollstelle, bei der sich die Ware befindet.
Eine Ausfuhrzollstelle behält sich stets das Recht vor, eine angemeldete Ware zu beschauen. Deshalb ist das Zollamt zu wählen, das dem Ort der Ware (per Postleitzahl) zugewiesen wurde. Über die Dienststellensuche finden Sie Ihre zuständige Ausfuhrzollstelle.
- Lediglich bei der Nachträglichen Anmeldung (nA) und der Nachträglichen Korrektur (nK) gibt es Besonderheiten des zu verwendenden Ausgangszollamts für die Anmeldung.
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