Dieses Dokument bescheinigt, dass die Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union ausgeführt wurden. Der Ausgangsvermerk wird in Form eines PDF-Dokuments mit der Nachricht 'Mitteilung zur Ausfuhr' (E_EXP_NOT) vom Zoll an den Anmelder/Ausführer übermittelt. Er dient dem Nachweis der Ausfuhr zu Umsatzsteuerzwecken.
Ein AgV muss für zehn Jahre plus dem laufenden archiviert werden.
Nach dem zollseitigen Start des ATLAS Release 3.0 am 7. März 2021 werden Firmenbezeichnungen dort nur noch in UZK-konformen Kurzbezeichnungen ausgegeben.
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