Hauptzollämter unterstehen der Generalzolldirektion und sind Ansprechpartner für Unternehmen. Sie überwachen die Einhaltung von Zollverfahren, erheben die notwendigen Abgaben und sind zuständig für die Erteilung von Verfahrensvereinfachungen wie Bewilligungen. Jede Zolldienstelle vor Ort ist einem HZA zugeordnet. Eine Auflistung aller Hauptzollämter erhalten Sie auf der Website des Zolls: Organisationspläne der örtlichen Behörden.
In der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung werden spezielle Aufgaben geografisch gebündelt an einzelne Hauptzollämter übertragen. Zum Beispiel ist Hamburg für die Einnahme und die Buchung der Zuckerabgaben aller Hauptzollämter bundesweit zuständig oder Stuttgart für die Erteilung von Erlaubnissen zur Gewinnung, Lagerung und Beförderung von Alkohol in einer Abfindungsbrennerei unter Steueraussetzung.
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