Am 3. Juni 2020 haben sich die Koalitionsfraktionen auf Maßnahmen geeinigt, die den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken sollen. Dazu gehört eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze und die Verschiebung der Zahlungsfristen für die Einfuhrumsatzsteuer. Nach aktuellem Stand wird die befristete Mehrwertsteuersenkung zum 31. Dezember 2020 auslaufen.
Für Unternehmen, die im Zoll- und Außenwirtschaftsumfeld tätig sind, kommt die Änderung der Mehrwertsteuersätze zum Tragen, da auch die Einfuhrumsatzsteuersätze daran gekoppelt sind.
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