Wenn Sie Ausfuhren nach Großbritannien an den Zoll melden, passen Sie ggf. Ihre Bewilligungen an, verwenden Sie die richtige Anmeldeart für die Ausfuhr und entfernen Sie ungültige GB-EORI Nummern aus den Empfängerdaten.
Art der Anmeldung für die Ausfuhr 'EU'
Art der Anmeldung für die Ausfuhr 'EX'
Korrekte Ausgangszollstelle finden
Kein Zoll- und kein Steuergebiet der Gemeinschaft – aber das Abkommen über das gemeinsame Versandverfahren (NCTS) greift: Mit Anm.Art Ausfuhr 'EU'
- Großbritannien (England, Schottland, Wales)
- Die britischen Kanalinseln (Alderney, Jersey, Guernsey, Sark, Herm und Les Minquires) sowie der Isle of Man
Kein Zoll- und kein Steuergebiet der Gemeinschaft: Mit Anm.Art Ausfuhr 'EX'
Dazu gehören folgende britische überseeische Gebiete sowie Gibraltar:
- Anguilla (AI)
- Antarktis (AQ)
- Bermuda (BM)
- Falklandinseln (FK)
- Gibraltar (GI)
- Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln (GS)
- Britisches Territorium im Indischen Ozean (IO)
- Kaimaninseln (KY)
- Montserrat (MS)
- Pitcairn-Inseln (PN)
- St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha (SH)
- Turks- und Caicosinseln (TC)
- Britische Jungferninseln (VG)
In der Regel Zoll- und Steuergebiet der Gemeinschaft: Ohne Anmeldung
Vorgänge nach Nordirland (XI)
Das Länderkürzel 'XI' für Nordirland wird für Versandvorgänge im NCTS-Verfahren nach Nordirland genutzt.
Das Länderkürzel 'XU' für Großbritannien findet in Zollanmeldungen keine Anwendung.
Mehr Informationen entnehmen Sie der ATLAS - Info 0092/2020 vom 26. November 2020.
Bewilligungen für die Ausfuhr
Sollten Sie nicht für alle Drittländer bewilligt sein, fügen Sie das Länderkürzel GB in Ihrer Bewilligung über die Schaltfläche Neu hinzu, sofern dies mit Ihrem Zollamt abgestimmt ist.
GB-EORI, VAT-Nummer oder CPC Code Ihres Empfängers
Am 1. Januar 2021 wurden alle im Vereinigten Königreich (GB) erteilten EORI-Nummern beendet. Senden Sie Ausfuhrvorgänge an Empfänger in Großbritannien, entfernen Sie daher ggf. die bestehende EORI aus den Stammdaten Ihrer Firmen und nutzen stattdessen die Identifikationsart 0 - Adressdaten.
Die GB-EORI der britischen Regierung entspricht in der Verwendung den EORI-Nummern von EU-Unternehmen. Allerdings werden diese seit dem 01.01.2021 durch die EU nicht mehr akzeptiert. In Ausfuhranmeldungen ist daher kein Feld für die Angabe einer GB-EORI vorgesehen. Sollte Ihr Geschäftspartner die Angabe eines Custom Procedure Code (CPC), seiner VAT-Nummer oder GB-EORI wollen, so lassen Sie sich die Daten von ihm geben und vermerken Sie diese ggf. auf der Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass die DE-EORI des Exporteurs zollrechtlich nicht gemeldet werden muss. Diese sollte auch auf der Handelsrechnung oder anderen Dokumenten nicht genannt werden, um einem Missbrauch durch Dritte vorzubeugen.
Korrekte Ausgangszollstellen melden
Für die Meldung der korrekten Ausgangszollstelle kontaktieren Sie Ihren Spediteur oder nutzen die Customs Office List (COL) der EU-Kommission.
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