Ab dem 1. Juli 2021 treten umfangreiche Änderungen mit der Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft, die auch Änderungen in der Zollbehandlung von Sendungen mit geringem Wert (Sachwert bis 150 EUR) nach sich ziehen.
- Kann ich in meiner bestehenden Einfuhrlösung von AEB Sendungen mit geringem Wert ab dem 1. Juli 2021 korrekt anmelden?
- In welchen Fällen wird ATLAS-IMPOST zwingend zu nutzen sein?
- Ab wann wird ATLAS-IMPOST von AEB zur Verfügung stehen?
In Deutschland wird hierzu ATLAS-IMPOST eingeführt, das zollseitig am 1. Juli 2021 jedoch noch nicht zur Verfügung stehen wird. Als voraussichtlicher Produktivstart ist derzeit der 17. Januar 2022 anvisiert.
Mit dieser neuen Fachanwendung werden Kleinsendungen mit einem geringen Datenkranz angemeldet (ca. 1/3 des vollständigen Datenkranz) und die Waren benötigen nur eine sechsstellige Zolltarifnummer.
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 17. Januar 2022 – sind Zollanmeldungen daher grundsätzlich als Einzelzollanmeldung (Standardzollanmeldung mit vollem Datenkranz) abzugeben.
Die Zollverwaltung gibt in den ATLAS-Infos 0182/21, ATLAS-Info 0195/21 und ATLAS-Info 0198/21 mehr Informationen zur Abwicklung bekannt.
Kann ich in meiner bestehenden Einfuhrlösung von AEB Sendungen mit geringem Wert ab dem 1. Juli 2021 korrekt anmelden?
Kleinsendungen (Low Value Consignments) können Sie auch weiterhin als Einzelzollanmeldung zum freien Verkehr (EZA-FV) anmelden. Daneben stehen zwei weitere Verfahren zur Verfügung.
Für Post- und Kurierdienstleister: Diese können im Rahmen der “Special Arrangements” Sendungen in direkter oder indirekter Vertretung des Empfängers anmelden. Die Mehrwertsteuer wird dann vom Empfänger an den Post- oder Kurierdienst gezahlt und diese führen die Mehrwertsteuer monatlich gesammelt ab.
Lieferanten aus Drittländern im B2C-Umfeld: Der Import One Stop Shop (IOSS) ermöglicht es Lieferanten aus Drittländern, über eine EU-weit einzige MwSt-Nummer die fällige Mehrwertsteuer in den EU-Mitgliedsstaaten der jeweiligen Empfänger zu entrichten. Damit bleibt die Sendung für den Empfänger einfuhrumsatzsteuerfrei.
Einzelzollanmeldungen unter Nutzung des IOSS-Verfahrens oder des Special Arrangements können ab dem 1. Juli in der bestehenden Einfuhrlösung der AEB (Import Filing: ATLAS) erfasst werden. Durch die Anmeldung der entsprechenden EU-Codes (IOSS-Verfahren C07 + F48, Special Arrangement C07 + F49) werden die genannten Erhebungsverfahren beantragt. Dabei sind folgende Kriterien für Sendungen mit geringem Wert zu berücksichtigen:
- Sachwert bis 150 EUR
- Keine Verbote und Beschränkungen (VuB)
- Keine Verbrauchsteuern (VSt)
- Keine besonderen Verfahren (Nur Verfahrenscode 4000 oder 4900)
In welchen Fällen wird ATLAS-IMPOST zwingend zu nutzen sein?
Die Standard Fachanwendung ATLAS-Zollbehandlung (EZA-FV) kann aus Performancegründen bei großen Sendungsvolumen nicht genutzt werden. Der Zoll sieht aktuell die kritische Größe bei 3.000 oder mehr zusätzlichen Einzelzollanmeldungen pro Tag.
Für diese Fälle müssen sich die betroffenen Unternehmen mit den zuständigen Zollstellen und der Generalzolldirektion zu einer Übergangslösung außerhalb der ATLAS-Anwendung abstimmen. Der Kreis der betroffenen Unternehmen dürfte sich im Wesentlichen auf die KEP-Dienstleister beschränken.
Es ist davon auszugehen, dass (nur) diese Beteiligten nach dem Produktivstart und dem Auslaufen der Übergangsregelung zwingend an ATLAS-IMPOST teilnehmen müssen.
Weiterhin gilt: Die Abwicklung von Sendungen mit geringem Wert wird bis zum Erreichen der kritischen Größe auch nach dem Produktivstart von ATLAS-IMPOST über eine Standardzollanmeldung (EZA-FV) möglich sein. Der Einsatz von ATLAS IMPOST ist nicht zwingend erforderlich.
Ab wann wird ATLAS-IMPOST von AEB zur Verfügung stehen?
Nach bisheriger Planung wird ATLAS-IMPOST in Import Filing: ATLAS mit der zollseitigen Produktivsetzung ab dem 17. Januar 2022 von AEB verfügbar sein. In ASSIST4 wird die Fachanwendung ATLAS-IMPOST nicht integriert. Sie haben Abstimmungsbedarf zu ATLAS-IMPOST? Oder Sie möchten Mehraufwände beim Import von Kleinsendungen reduzieren und sind sich bereits sicher, dass Sie diese über ATLAS-IMPOST anmelden möchten?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf über service@aeb.com. Wir vermitteln Ihnen einen Ansprechpartner, der Ihre Anforderungen aufnimmt.
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