Im Juli 2021 traten umfangreiche Änderungen mit der Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft, die auch Änderungen in der Zollbehandlung von Sendungen mit geringem Wert (Sachwert bis 150 EUR) nach sich gezogen haben. Am 17. Januar 2022 startete der Zoll daher mit der neuen Zollanwendung ATLAS-IMPOST. AEB setzte die neue Zollanwendung direkt in Import Filing: ATLAS um.
- Für welche Sendungen ist die Anwendung gedacht?
- In welchen Fällen wird ATLAS-IMPOST zwingend zu nutzen sein?
Mit ATLAS-IMPOST werden Post- und Kuriersendungen mit einem geringen Datenkranz angemeldet (ca. 1/3 des vollständigen Datenkranz) und die Waren benötigen nur eine sechsstellige Zolltarifnummer.
Für welche Sendungen ist die Anwendung gedacht?
Mit ATLAS-IMPOST melden Sie Sendungen mit einem Warenwert bis zu 150 Euro zum freien Verkehr an. Außer im Fall des Import One Stop Shop (IOSS) muss der Empfänger in Deutschland sein und die Abgaben werden über ein Aufschubkonto belastet.
Haben Sie Import Filing: ATLAS im Einsatz ist ATLAS IMPOST dort bereits integriert. Hilfen zur Anwendung finden Sie im Help Center unter IMPOST-Anmeldungen.
Kleinsendungen (Low Value Consignments) können Sie aber auch weiterhin als Einzelzollanmeldung zum freien Verkehr (EZA-FV) anmelden. Daneben stehen zwei weitere Verfahren zur Verfügung.
Für Post- und Kurierdienstleister: Diese können im Rahmen der “Special Arrangements” Sendungen in direkter oder indirekter Vertretung des Empfängers anmelden. Die Mehrwertsteuer wird dann vom Empfänger an den Post- oder Kurierdienst gezahlt und diese führen die Mehrwertsteuer monatlich gesammelt ab.
Lieferanten aus Drittländern im B2C-Umfeld: Der Import One Stop Shop (IOSS) ermöglicht es Lieferanten aus Drittländern, über eine EU-weit einzige MwSt-Nummer die fällige Mehrwertsteuer in den EU-Mitgliedsstaaten der jeweiligen Empfänger zu entrichten. Damit bleibt die Sendung für den Empfänger einfuhrumsatzsteuerfrei.
Einzelzollanmeldungen unter Nutzung des IOSS-Verfahrens oder des Special Arrangements können weiterhin in der bestehenden Einfuhrlösung der AEB (Import Filing: ATLAS) erfasst werden. Durch die Anmeldung der EU-Codes (IOSS-Verfahren C07 + F48, Special Arrangement C07 + F49) werden die genannten Erhebungsverfahren beantragt.
Welche Waren dürfen Sie nicht über ATLAS-IMPOST anmelden?
Für die Nutzung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Sachwert über 150 EUR
- Waren, die Verbote und Beschränkungen (VuB) unterliegen
- Waren, die Verbrauchsteuern (VSt) unterliegen
- Waren, die keinen besonderen Verfahren unterliegen (Nur Verfahrenscode 4000 oder 4900)
Welche Kosten entstehen?
Es entstehen keine initialen Einrichtungskosten. Die IMPOST-Anmeldungen fließen - wie bei anderen Anmeldungen auch - in Ihre monatlichen Transaktionsgebühren ein.
- Hilfen zur Anwendung finden Sie im AEB Help Center unter IMPOST Anmeldungen.
In welchen Fällen muss ATLAS-IMPOST zwingend genutzt werden?
Die Standard Fachanwendung ATLAS-Zollbehandlung (EZA-FV) kann aus Performancegründen bei großen Sendungsvolumen nicht genutzt werden. Der Zoll sieht die kritische Größe bei 3.000 oder mehr zusätzlichen Einzelzollanmeldungen pro Tag. Der Kreis der betroffenen Unternehmen dürfte sich im Wesentlichen auf die KEP-Dienstleister beschränken. Setzen Sie sich bei Bedarf mit Ihrem zuständigen Zollamt in Verbindung.
Weiterhin gilt: Die Abwicklung von Sendungen mit geringem Wert wird bis zum Erreichen der kritischen Größe auch weiterhin über eine Standardzollanmeldung (EZA-FV) möglich sein.
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