Seit dem 1. Juli 2021 wurden in der Codeliste des Zolls die Lieferbedingungen DAF, DDU, DEQ und DES ungültig und können in Zollanmeldungen nicht mehr ausgewählt werden. Grundsätzlich gilt: Auch ältere Incoterms können mit Bezug auf die Gültigkeit gemeldet werden. Bei der Meldung an ATLAS verwenden Sie „XXX – Andere Lieferbedingungen als vorstehend angegeben“ oder stimmen Sie sich mit Ihrer Ausfuhrzollstelle ab.
Auf die bisher veröffentlichten Klauseln können Sie sich nach wie vor beziehen, d.h. es ist weiterhin möglich nach den Bedingungen der Incoterms® 2010 oder auch älter Geschäfte abzuschließen. Markieren Sie in Ihren Verträgen deutlich, auf welche Version der Incoterms Sie sich beziehen und geben dies auch in Ihren Zollanmeldungen an.
In ATLAS Ausfuhr und Einfuhr haben Sie die Möglichkeit die Incoterms® 2020 zu melden und sowohl für die Einfuhr- als auch für die Ausfuhranmeldungen stets den Code “XXX” für ältere Lieferbedingungen zu verwenden. Schreiben Sie in das zugehörige Textfeld zur Lieferbedingung dann den Incoterm und den Ort der Lieferung.
Denken Sie daran, dass Sie den Lieferbedingungsschlüssel gemäß dem gewählten Incoterm anpassen.
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