Zum 1. Juli 2021 treten umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts (Art. 143a UZK-DA) in Kraft, die auch neue Regelungen in der Zollbehandlung von Sendungen mit geringem Wert (Sachwert bis 150 EUR) nach sich ziehen.
Aus diesem Grund stellt der niederländische Zoll ab dem 01.07.2021 das neue, verbindliche IT-Zollmeldesystem „DECO“ für die Anmeldung von geringwertigen Sendungen (low-value consignments) im e-Commerce bzw. Dienstleisterbereich zur Verfügung.
- Die Änderungen betreffen ausschließlich den B2C- und C2C-Bereich. Sendungen im B2B-Bereich werden weiterhin wie gewohnt im niederländischen AGS-System gemeldet.
Das neue DECO-System zielt darauf ab, die Erfassung von Importanmeldungen für geringwertige Sendungen durch einen reduzierten Datenkranz (super reduced dataset, SRD) gegenüber einer Standardzollanmeldung zu erleichtern.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Sendung im DECO-System melden zu können?
- Ab wann wird das DECO-System in meiner bestehenden Einfuhrlösung von AEB unterstützt und ist dafür eine Konfiguration notwendig?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Sendung im DECO-System melden zu können?
Die Teilnahme am DECO-System erfordert keine separate Bewilligung. Folgende Kriterien für Sendungen mit geringem Wert sind zu berücksichtigen:
- es handelt sich um eine Sendung im B2C- bzw. C2C-Bereich
- der Warenwert muss unter 150 EUR liegen
- die Warentarifnummer darf keinen Verboten & Beschränkungen unterliegen
- die eingeführten Waren dürfen keinen Verbrauchsteuern unterliegen
keine besonderen Verfahren - wird das IOSS-Verfahren (Import One-Stop-Shop) genutzt, muss die entsprechende IOSS-Nummer beantragt werden
Ab wann wird das DECO-System in meiner bestehenden Einfuhrlösung von AEB unterstützt und ist dafür eine Konfiguration notwendig?
Nutzen Sie Import Filing: AGS aus unserer Customs Management Plattform im AEB-Cloud-Betriebsmodell, steht die Verbindung zum niederländischen Zoll für das DECO-System mit dem Einspielen des Juni-Servicepakets automatisch für Sie zur Verfügung.
Nutzen Sie die Anwendung im Private-Cloud-Betriebsmodell, beantragt AEB nach erfolgter Beauftragung durch Sie ein entsprechendes E-Mail-Postfach beim Zoll. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren AEB-Ansprechpartner.
- Sobald die Verbindung zum neuen DECO-System hergestellt ist, können Sie geringwertige Sendungen ab dem 01. Juli 2021 technisch übermitteln. Beachten Sie, dass für die korrekte Anmeldung der Waren eine manuelle Konfiguration Ihres Systems in Abstimmung mit AEB nötig ist. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Ansprechpartner bei AEB.
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