Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat im Juni die Vorschriften für die Meldungen ab 2022 veröffentlicht. Wichtigste Anpassung: Die Arten des Geschäfts ändern sich. Das betrifft alle Export- und Importanmeldungen. Außerdem werden zusätzliche Felder in den Intrastat-Versendungen verpflichtend. Die Anwendungen von AEB setzen die neuen Vorgaben rechtzeitig um.
Mit den Leitfäden zur Anmeldung zur Außenhandelsstatistik und Intrahandelsstatistik setzt das DESTATIS die europäische Verordnung 2019/2152 zur Unternehmensstatistik um.
Art des Geschäfts
Vorgesehen ist, dass die neuen Arten des Geschäfts in Zollanmeldungen ab Januar 2022 und in den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ab dem Berichtsmonat Januar 2022 gemeldet werden.
Für die Meldungen zur Außenhandelsstatistik verwenden Sie die Arten des Geschäfts innerhalb der Positionen. Diese werden durch den Zoll automatisiert aus Ihren Export- und Importmeldungen an das DESTATIS übermittelt.
Das DESTATIS stellt in dem kurzen Leitfaden “Änderungen der Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik 2022” eine übersichtliche Tabelle der neuen Arten des Geschäfts vor und eine schematische Darstellung der Änderungen.
Die Übersetzung von den bestehenden Arten des Geschäfts auf die neuen Meldeformen kann für Unternehmen komplex werden, da die bestehenden Nummern mit neuen Bedeutungen gefüllt werden.
Im Beispiel: Die derzeitige Art des Geschäfts 11 für einen endgültigen Kauf/Verkauf splittet sich in die Varianten 11 und 12 auf, je nachdem ob private Verbraucher involviert sind. In der Folge werden Ansichts- oder Probesendungen statt mit der Art des Geschäfts 12 künftig mit 31 oder 32 gemeldet. Demnach ändert sich auch die Bedeutung der Codes 31 und 32 und was bisher mit 31 bis 34 angemeldet wurde wird künftig mit Code 34 angemeldet.
Intrastatmeldungen
Zusätzlich werden in den Meldungen zur Intrastat-Versendung zwei weitere Felder verpflichtend:
- Das Ursprungsland der Ware
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) des Empfängers
Durch die Angabe der USt-ID-Nr. ist keine Zusammenfassung der Meldung über verschiedene Geschäftspartner hinweg mehr möglich. In der Regel dürfte der Umfang der Meldungen daher deutlich zunehmen. In besonderen Konstellationen, z.B. bei Reihen- bzw. Dreiecksgeschäften oder privaten Empfängern, kann es vorkommen, dass die USt-ID-Nr. des Empfängers besonders codiert werden muss.
- Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut und prüfen Sie notwendige Anpassungen im ERP-System inkl. der per Schnittstelle an AEB-Anwendungen übertragenen Daten.
In den Anwendungen von AEB
Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeuten die Änderungen, dass die neuen Arten des Geschäfts - anders als in Ihren Intrastatmeldungen – erst ab dem 15. Januar 2022 zollseitig gemeldet werden dürfen.
Export und Import Filing: ATLAS
Verwenden Sie Export- oder Importanwendungen im Rechenzentrum von AEB beachten Sie, dass Sie ggf. vorhandene Vorlagen prüfen und anpassen müssen. Bei einer Datenübertragung aus Vorsystemen muss dann stichtagsbezogen bei der Art des Geschäfts die zum jeweiligen maßgeblichen Zeitpunkt anwendbare Codierung geliefert werden.
Diese Anwendungen von AEB bieten eine Analysefunktion sowie eine Umschlüsselung an, die Sie automatisiert vornehmen können. Lesen Sie dazu mehr im Artikel
Zu ASSIST4
Verwenden Sie eine ASSIST4-Anwendung wird die Anpassung umfangreicher. Wenn Sie in angepassten Dokumenten, Vorschlagsregeln oder Sternfeldregeln auf die Art des Geschäfts zugreifen, können Sie bereits vor dem Einspielen des Servicepakets November prüfen, ob fachliche Anpassungen notwendig sind.
Lesen Sie im Umstellungsleitfaden mehr zum Vorgehen und den stichtagsbezogenen Umstellungen:
Customs Management Plug-in für SAP®
- Deutsch: Umstellungsleitfaden für Customs Management Plug-in für SAP®
- Englisch: Migration Guide Customs Managment Plug-in für SAP®
Zollseitig liegen derzeit weder das Implementierungshandbuch ATLAS noch die zugehörigen Codelisten vor. Daher kann es notwendig sein, dass nach einem Servicepaket im November 2021 auch im Dezember ein aktualisiertes Servicepaket für ASSIST4 eingespielt werden muss, um eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen.
Kommentare
Der Zoll hat in der ATLAS –Info 0232/21 mehr zur Art des Geschäfts in Aus- und Einfuhren veröffentlicht. Lesen Sie in dem Beitrag “Arten des Geschäfts in Aus- und Einfuhren sowie Umsetzungen in AEB-Anwendungen" den Zeitpunkt der zollseitigen Umsetzung sowie erste Details zu Ihren Anwendungen.
Wir haben den Artikel zu den Arten des Geschäfts und Intrastatmeldungen für Sie aktualisiert und aktuelle Hinweise zu den Anwendungen von AEB ergänzt.
Verwenden Sie für Ihre Export- oder Importanwendungen eine ASSIST4-Installation oder ein Plug-in für SAP®, nehmen Sie rechtzeitig Umstellungsmaßnahmen vor.
Lesen Sie dazu die für Sie bereitgestellten Umstellungsleitfäden im Artikel, planen Sie sich die Umstellungsschritte ein und führen Sie diese fristgerecht aus.
- Falls in Ihrer Anwendung Anpassungen vorliegen, bei denen die Art des Geschäfts eine Rolle spielt, wird AEB Sie per E-Mail kontaktieren. Derzeit laufen die Prüfungen. Für Umsetzung und Bereitstellung können Dienstleistungsaufwände anfallen.
- Hat Ihr Unternehmen selbst Konfigurationen an Schnittstellen vorgenommen, passen Sie diese auf die Änderungen an. Hinweise zur Analyse finden Sie ebenfalls in den Umstellungsleitfäden.
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