- Verfahrensbereich: Einfuhr
23.10.2026: Aktualisierung: Neue Bedingungen zur Anmeldung von Präferenz
Die Europäische Kommission hat im TARIC der EU die Bedingungen für das Gewähren von Präferenzzollsätzen für Waren mit Ursprung in der Republik Armenien geändert und eine neue Unterlagencodierung veröffentlicht.
Neben den im EZT-Online einsehbaren Möglichkeiten zur Anmeldung von Präferenz, müssen für Registrierte Ausführer folgende Unterlagencodierungen angemeldet werden:
U082: Erklärung auf der Rechnung eines Registrierten Ausführers in Armenien
und
7HHF: Direktbeförderungsnachweis
Im Post- und Reiseverkehr sind für die Präferenzgewährung im Rahmen der Verordnung (EU) 2026/2269 Vereinfachungen vorgesehen.
Die zugehörige ATLAS-Info 1014/26 vom 12.10.2026 ist damit aufgehoben.
Verwenden Sie Import Filing: ATLAS für die Meldung von Einfuhrvorgängen, steht Ihnen die Unterlage automatisiert zur Verfügung. In ASSIST4 pflegen Sie Ihre Stammdaten selbst.
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