Ab August 2022 wird AEB Import Filing: ATLAS auf das neue Release 9.1 umstellen. Rechtzeitig vor der Umstellung informiert AEB Sie direkt in der Anwendung über den genauen Umstellungstermin.
Bitte beachten Sie: Der Zoll hat diesmal klar den Releasewechsel Import vom NCTS-Verfahren getrennt. Daher sind die Fristen ab Ankündigung der neuen Version bis zum Ende der zollseitigen weichen Migration für Import und dem NCTS-Versandverfahren unterschiedlich. Das bedeutet, dass zwei separate Umstellungen vorgenommen werden. Die Umstellung des NCTS-Versandverfahrens wird ab dem 4. Quartal 2022 folgen.
AEB stellt für Sie den BIN-Änderungsantrag bei der Zollverwaltung. Sie brauchen hier nichts aktiv zu unternehmen.
Die Fachlichen Änderungen im Überblick
Neues Feld zum Präferenzursprungsland
Stellen Sie einen Präferenzantrag mit einem ATLAS-Code mit einem Wert größer oder gleich 200 füllen Sie zusätzlich in den Positionen der Zollanmeldung (EZA/VZA/AZ) die Angaben zum Präferenzursprungsland in der Feldgruppe zur Präferenz.
Summarische Anmeldungen
- Neue Vorpapierarten:
Mit ATLAS 9.1 können Sie eine Eingangs-SumA (N355) oder Postversandverfahren (PVV) als Vorpapierarten melden. - Neues Feld zur Gestellungsuhrzeit:
Sollten Sie die Vorpapierart N355 für eine “Eingangs-SumA (EAS2)” in einer endgültigen Summarischen Anmeldung angeben, ist neben dem Gestellungsdatum nun das neue Feld Gestell.-Uhrzeit auf der Grunddaten ein Pflichtfeld, dass Sie füllen müssen. - Transportdokumente in SumA-Positionen:
Wenn Sie die Vorpapierart N355 für eine “Eingangs-SumA (EAS2) melden, füllen Sie weitere Angaben zu Art des Dokuments und Referenznummer in der neuen Feldgruppe zu Transportdokumenten.
Pauschalierte Abgabenbescheide
Mit ATLAS 9.1 werden für einige Warengruppen in bestimmten Fällen nach ZollV §29 pauschalierte Abgabensätze ermöglicht. Daher wurde der Abgabenbescheid zollseitig um Angaben zur Pauschalierung erweitert. Dort wird Bezug genommen auf die Warenkategorie und als Kennzeichen kann Pauschalierung angewandt übermittelt werden.
Neue Struktur der Abgabenbescheide
- In NFFTAX-Zollnachrichten (Gründe für den nicht-abschließenden Bescheid) entfallen die Felder zur Umsatzsteuer-ID und Option für einen nicht-abschließenden Zugang.
- In CUSTAX-Zollnachrichten (Abgabenbescheid/Befund) entfallen die Felder: Umsatzsteuer-ID und PV-Minderung. Hinzu kommen Angaben zur Pauschalierung: Abg. pauschaliert (Pauschalierter Abgabensatz wurde angewandt) und die Warenkategorie.
- In NEE-Bescheiden (Nacherhebung, Erstattung oder Erlass) erhalten Sie umfassende Angaben zur Berechnung unter Neuberechnung je Abgabensatz. Diese erhalten Sie mit Klick auf Details innerhalb der Position, in der Mappe Abgaben. Dort finden Sie nun auch die Angaben zu Kontingent, Neu zu erheben, Gehalt (Art) und Gehalt (%).
Sollte aufgrund von Fehlern ein pauschalierter Abgabensatz nicht angewandt werden können, erhalten Sie eine Liste mit Fehlern in der Mappe Abgaben innerhalb der Position. Auch hier können Sie mit Klick auf Details weitere Informationen erhalten.
IOSS-Angaben
Sollten Sie in Einfuhranmeldungen die EU-Codes C08 und F48 melden, können Sie in einer Zollanmeldung in der Grunddatenmappe zusätzlich zur Adresse eine IOSS-Id.-Nr. für eine One-Stop-Shop Registrierung angeben.
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