- Verfahrensbereich: Ausfuhr
25.08.2021: Neue Unterlagencodierungen für EU-Dual-Use-Verordnung
Der Zoll hat angekündigt, dass für Ausfuhranmeldungen die neuen Allgemeinen Genehmigungen EU007 und EU008 gemäß EU-Dual-Use-Verordnung rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Folgende Allgemeinen Genehmigungen (AGG) können zollseitig ab dem 9. September 2021 mit dem Inkrafttreten der EU-Dual-Use-Verordnung genutzt werden:
- X002/07: Allgemeine Genehmigung EU007 für den konzerninternen Technologie- und Softwaretransfer
- X002/08: Allgemeine Genehmigung EU008 für Ausfuhren von bestimmten Verschlüsselungsgütern
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die aktuelle Bekanntmachung über die Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen veröffentlicht. Sollten Sie die AGG nutzen wollen, beachten Sie die Fristen für die Registrierungen beim BAFA:
- Für die AGG Nr. EU007 muss die Registrierung mindestens 30 Tage vor der ersten Ausfuhr erfolgen
- Für die AGG Nr. EU008 mindestens zehn Tage vor der ersten Ausfuhr.
Sobald die Unterlagencodierungen in der Codeliste des Zolls enthalten sind, stehen Ihnen diese zur Meldung in Export Filing: ATLAS zur Verfügung.
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