- Verfahrensbereich: EMCS
07.05.2021: Nachrichtenverkehr im EMCS-Verfahren mit UK endet zum 27. Mai 2021
Die wechselseitige Beendigung von Sendungen verbrauchssteuerpflichtiger Waren im EMCS-Verfahren mit Großbritannien ist nur noch bis zum 27. Mai 2021 möglich. Durch britische Feiertage muss das ursprünglich geplante Enddatum vom 31. Mai 2021 vorgezogen werden. In einer EMCS Teilnehmerinformation gibt die Zollverwaltung die Änderungen bekannt.
Mit der EMCS Teilnehmerinformation 09/2020 wurde die phasenweise Übergangsregelung festgelegt. Geöffnete eVD-Vorgänge können seit dem 01. Januar 2021 durch Geschäftspartner in Großbritannien oder in der EU noch beendet werden. Durch gesetzliche Feiertage im Vereinigten Königreich endet der EMCS-Nachrichtenverkehr bereits ab dem 27. Mai 2021.
Am 28. Mai 2021 ist kein EMCS-Nachrichtenaustausch mit Großbritannien mehr möglich.
Stellen Sie daher sicher, dass offene EMCS-Vorgänge bis dahin fristgerecht beendet wurden. Alternativ können Sie noch bis zum 27. Mai 2021 für offene Vorgänge eine Bestimmungsortänderung auf Ihr eigenes Steuerlager, einen anderen unionsansässigen Wirtschaftsbeteiligten durchführen oder den EMCS-Vorgang zur Ausfuhr anmelden.
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