Der Zoll kann einen Nachweis über die von Ihnen geprüften Adressen verlangen. Dazu gehören:
- Eine Liste der Adressen, die Sie überprüft haben, ohne dass es zu Adresstreffern kam
- Der Nachweis, dass Sie einen bestimmten Geschäftspartner überprüft haben und in welchen Abständen Sie die Prüfung durchgeführt haben
Gehen Sie folgendermaßen vor, um eine Liste der überprüften Adressen ohne Adresstreffer zu erstellen:
- In Ihrem Compliance-Profil ist die Option aktiviert, dass Nichttreffer in einer Datei protokolliert werden.
- Wählen Sie Compliance Screening − Protokolle.
- Filtern Sie nach dem Protokolltyp "Adressprüfung" und dem Ereignis "Kein Treffer".
- Öffnen Sie den gewünschten Protokolleintrag und wechseln Sie in die Mappe Download.
- Wählen Sie die Schaltfläche Download.
- Die Ergebnisdatei wird als CSV-Datei heruntergeladen, die Sie z. B. mit Microsoft Excel öffnen können. Dort können Sie zum Nachweis auch z. B. nach einem bestimmten Geschäftspartner filtern.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um nachzuweisen, dass Sie einen bestimmten Geschäftspartner überprüft haben:
- In Ihrem Compliance-Profil ist die Option aktiviert, dass Nichttreffer in einer Datei protokolliert werden.
- Wählen Sie Compliance Screening − Protokolle.
- Wählen Sie Menü Nichttreffer − In Dateien suchen.
- Machen Sie die gewünschten Angaben, dabei geben Sie den Namen des Geschäftspartners ins Feld Suchbegriff ein.
- Aus Gründen der Performance darf der Suchzeitraum maximal 31 Tage betragen.
Dieser Zeitraum darf auch in der Vergangenheit liegen.
- Sie erhalten eine Übersicht aller in diesem Zeitraum erfolgten Prüfungen zu diesem Geschäftspartner.
- Aus Gründen der Performance darf der Suchzeitraum maximal 31 Tage betragen.
- Wenn Sie eine Anbindung an das Archiv besitzen, können Sie auch im Archiv Ihre Nichttreffer-Dateien durchsuchen.
Dazu wählen Sie in der Zentrale den Eintrag Archiv − Protokolle, klicken auf die Schaltfläche Nichttreffer-Dateien durchsuchen und machen die gewünschten Angaben.
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