- Verfahrensbereich: Einfuhr
25.06.2020: Unterlagencodierungen bei der Einfuhr von Obst und Gemüse
Das Informationstechnikzentrum Bund (TIZBund) stellt in einer ATLAS-Info die fachlichen Unterschiede bei der Meldung der Unterlagencodierungen 7HHY (Handelsrechnung) und 9DAB (Nachweis des zugrunde gelegten Einfuhrpreises) klar.
In der ATLAS – Info 53/2020 wird differenziert:
- 7HHA: Hiermit melden Sie die Handelsrechnung über den Verkauf der Ware aus dem Drittland in die Europäische Union
- 9DAB: Hiermit melden Sie, dass Sie Unterlagen vorlegen können, aus denen ersichtlich ist, dass die Ware innerhalb der Europäischen Union zu Preisen und Bedingungen veräußert wurde, die den bei der Einfuhr angemeldeten Einfuhrpreis, respektive Zollwert, bestätigen. Das können z. B. Rechnungen über Weiterverkäufe innerhalb der EU sein, Nachweise der Beförderungs- und
Versicherungskosten oder Nachweise der Kosten der Weiterverarbeitung der Ware innerhalb der EU. Nur in diesen Fällen melden Sie die Unterlagencodierung 9DAB.
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