- Verfahrensbereich: Einfuhr und Ausfuhr
28.12.2020: Unterlagencodierungen bei der Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach UK
Mit der Veröffentlichung der ATLAS-Info 0107/20 hat die deutsche Zollverwaltung ihre Informationen zum Brexit aktualisiert, stellt eine neue Unterlagencodierung für bestimmte Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor und hat die ATLAS-Info 0105/20 vom 23. Dezember 2020 wie folgt ergänzt:
Ausfuhr:
Das Vereinigte Königreich (GB) hat mitgeteilt, dass GB zum 30.12.2020, 08:00 (MEZ) die Verbindung zum transeuropäischen ECS/AES-System einstellen wird. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Nachrichten mehr aus GB empfangen oder dorthin zugestellt.
In der Unterlagenliste I0136 steht ab 1. Januar 2021 zur Anmeldung der neuen Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 in ATLAS-Ausfuhr folgende Unterlage zur Verfügung:
- X002/A15 – „Allgemeine Genehmigung Nr. 15 für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit)“.
Sie begünstigt bestimmte Ausfuhren, die nicht dem Anwendungsbereich der Allgemeinen Genehmigung der Union Nr. EU001 unterfallen, und setzt in bestimmten Fallgruppen voraus, dass der zugrundeliegende Ausfuhrvertrag vor dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurde.
Weitere Informationen zur Allgemeine Genehmigung Nr. 15, z. B. wann sie der Zollstelle vorzulegen ist und wann im Feld "Warenbezeichnung" ergänzende Angaben vorgenommen werden müssen, finden Sie in der unten angehängten ATLAS-Info.
Die Bestimmungen der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 gelten nicht für Ausfuhren auf die Kanalinseln, die Isle of Man, nach Gibraltar und in andere überseeische Hoheitsgebiete des Vereinigten Königreichs.
Für Ausfuhren in diese Bestimmungsländer ist eine förmliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
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