Die Umstellung von EMCS Filing erfolgt stichtagsgenau mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtline (Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates) zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems am 13. Februar 2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zollseitigen Nachrichten weiterhin zuverlässig im Format des Vorgängerreleases 2.4 verarbeitet.
Der Releasewechsel wird durch AEB am 11. und 12. Februar 2023 durchgeführt, so dass Sie mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtlinie am 13. Februar das neue Verfahren nutzen können und die neuen Stammdaten in der Anwendung eintragen können.
>> „What’s New”-Dokument für EMCS 2.5 (ab Anfang Februar 2023)
Beachten Sie: Eine Automatisierung dieser Meldungen aus Ihrem Vorsystem ist Mitte Februar noch nicht möglich. Tragen Sie die Daten für ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument daher manuell in EMCS Filing ein. Eine Anpassung der zugehörigen Schnittstellenbeschreibung durch AEB folgt zu einem späteren Termin.
Zu den fachlichen Änderungen
Mit EMCS 2.5 wird das papierbasierte Verfahren mit dem vereinfachten Begleitdokument (VBD) für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, bei denen die Verbrauchsteuer im Abgangsmitgliedstaat entrichtet wurde, durch ein elektronisches Verfahren auf Basis eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) vollständig abgelöst. In diesem Fall wird es keine Übergangsphase geben.
Für dieses Verfahren werden vier neue Beteiligte eingeführt:
- zertifizierter Versender
- zertifizierter Versender im Einzelfall
- zertifizierter Empfänger
- zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Nutzen Sie bislang das VBD im Papierverfahren, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt über notwendige Voraussetzungen für die neuen Beteiligtenrollen und das Antragsverfahren.
Alle fachlichen Informationen erhalten Sie in der EMCS-Info 04/2022 zum zollseitigen Release 2.5.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.