Die Umstellung von EMCS Filing erfolgt stichtagsgenau mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtline (Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates) zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems am 13. Februar 2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zollseitigen Nachrichten weiterhin zuverlässig im Format des Vorgängerreleases 2.4 verarbeitet.
Der Releasewechsel wird durch AEB am 11. und 12. Februar 2023 durchgeführt, so dass Sie mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtlinie am 13. Februar das neue Verfahren nutzen können und die neuen Stammdaten in der Anwendung eintragen können.
>> „What’s New”-Dokument für EMCS 2.5
Beachten Sie: Eine Anpassung der zugehörigen Schnittstellenbeschreibung durch AEB folgt zu einem späteren Termin.
Damit die Nachrichten des Zolls an die AEB-Anwendung übermittelt werden können, stellen Sie vorab einen IT-Dienstleisterantrag an die Generalzolldirektion. Diesen stellt AEB Ihnen vorausgefüllt zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an den Support von AEB.
Bitte beachten Sie: Laut Servicedesk des ITZBundes werden die bisherigen Formulare frühestens ab März 2023 durch den Zoll aktualisiert. Daher müssen Sie die Eintragungen der neuen Beteiligtenrollen und der zugehörigen Verbrauchsteuernummern im IT-Dienstleisterantrag selbst ergänzen.
Zu den fachlichen Änderungen
Mit EMCS 2.5 wird das papierbasierte Verfahren mit dem vereinfachten Begleitdokument (VBD) für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, bei denen die Verbrauchsteuer im Abgangsmitgliedstaat entrichtet wurde, durch ein elektronisches Verfahren auf Basis eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) vollständig abgelöst. In diesem Fall wird es keine Übergangsphase geben.
Für dieses Verfahren werden vier neue Beteiligte eingeführt:
- zertifizierter Versender
- zertifizierter Versender im Einzelfall
- zertifizierter Empfänger
- zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Nutzen Sie bislang das VBD im Papierverfahren, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt über notwendige Voraussetzungen für die neuen Beteiligtenrollen und das Antragsverfahren.
Alle fachlichen Informationen erhalten Sie in der EMCS-Info 04/2022 zum zollseitigen Release 2.5.
Seit 13. Februar 2023 steht die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren für das EMCS Release 2.5 auf der Website des Zolls zum Download bereit.
Kommentare
Ab sofort finden Sie im Artikel zur Umstellung auf das EMCS-Release 2.5 die aktuellen Dokumentationen der Änderungen im "What's New"-Dokument für EMCS 2.5. Sollten Sie Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über die AEB-Anwendung an den Zoll melden, pflegen Sie die neuen Erlaubnisse und die neuen Rollen in Ihren Firmenstammdaten ab 13. Februar 2023.
Damit die Nachrichten des Zolls an die AEB-Anwendung übermittelt werden können, stellen Sie vorab einen IT-Dienstleisterantrag an die Generalzolldirektion. Diesen stellt AEB Ihnen vorausgefüllt zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an den Support von AEB.
Bitte beachten Sie: Laut Servicedesk des ITZBundes werden die bisherigen Formulare frühestens ab März 2023 durch den Zoll aktualisiert. Daher müssen Sie die Eintragungen der neuen Beteiligtenrollen und der zugehörigen Verbrauchsteuernummern im IT-Dienstleisterantrag selbst ergänzen.
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