Im ATLAS-Nachrichtenverkehr ist in den Anwendungen von AEB für Ausfuhr und das NCTS-Versandverfahren das Release 3.0 sowie 10.1 in Betrieb.
Für alle Anwendungen gilt: AEB informiert Sie rechtzeitig über die Änderungen. Bleiben Sie aktuell informiert und abonnieren Sie den Artikel ATLAS Releasewechsel: Import, NCTS-Versandverfahren und Ausfuhr.
Import: ATLAS 10.2
AEB wird das ATLAS Release 10.2 für die Einfuhr zunächst nicht in den Anwendungen anbieten.
Alle Funktionalitäten von Import Filing: ATLAS und ASSIST4, die derzeit im ATLAS Release 10.1 umgesetzt sind, sind von der zollseitigen Umstellung nicht betroffen und stehen weiter zuverlässig zur Verfügung.
Export: AES 3.0
Der Wechsel auf das AES-Release 3.0 erfolgte zollseitig am 6. März 2021. Der Zoll hat das Ende der weichen Migrationsphase nach zwei Verschiebungen auf den 30. November 2023 gesetzt.
In Export Filing: ATLAS wurde der Releasewechsel bis Ende Juli 2023 in Ihren Anwendungen umgesetzt. Verwenden Sie ASSIST4 im Rechenzentrum von AEB wurde die Umstellung im zweiten Quartal 2023 vorgenommen.
EMCS
Zollseitig wurde das EMCS Release 2.7 am 24. Januar 2026 umgesetzt. Die Übergangszeit zur Umstellung durch eine weiche Migration auf das neue Release 2.7 endete am 28. Juni 2026.. Der Releasewechsel wurde durch AEB am 6. Juni 2026 durchgeführt, so dass Sie ab diesem Zeitpunkt die neuen Funktionen nutzen können. Alle fachlichen Informationen und mehr zum Zeitplan erhalten Sie im Beitrag EMCS Filing: Umstellung auf das Release 2.7.
IMPOST
Seit dem 1. Juli 2021 muss für jede Einfuhr aus einem Drittland eine Anmeldung beim Zoll abgegeben werden. Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von Kleinsendungen, die eine Anmeldung mit einem verringerten Datenkranz erlaubt, steht die Fachanwendung ATLAS-IMPOST seit Mitte Januar 2022 bereit. Sie nutzen diese einfach direkt in Import Filing: ATLAS.
ZELOS
Diese Anwendung soll einen zentralen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen ermöglichen. Angestrebt wird zollseitig eine Implementierung in ATLAS Import, NCTS und AES.
Der Zoll hat mit der ATLAS-Info 1003/26 vom 23. September 2026 die verpflichtende Nutzung ab 1. Februar 2028 veröffentlicht. Dann müssen abfertigungsbegleitende Unterlagen für folgende Bereiche über ZELOS ausgetauscht werden: Zollbehandlung (ZB), Summarische Anmeldungen (SumA), Zolllager (ZL) und Abrechnung ergänzender Zollanmeldungen (AEGZ).
Für das Versandverfahren (NCTS) und ATLAS Ausfuhr sind keine Informationen zur verpflichtenden Nutzung veröffentlicht worden. Da derzeit noch noch keine Pflicht zur Nutzung von ZELOS besteht, können Unternehmen bei ihrem bisherigen Verfahren zum Austausch von Dokumenten mit der Zollverwaltung bleiben.
In den Anwendungen von AEB
AEB begleitet alle Kunden zuverlässig bei der Umstellung auf die Releases sowohl im Import, NCTS-Versandverfahren als auch im Export. Alle Änderungen und Umstellungszeiträume veröffentlicht AEB frühzeitig im Help Center und per E-Mail, so dass Ihnen genügend Vorbereitungszeit zur Verfügung steht.
Kommentare
Der Zoll hat mit der ATLAS-Info 1003/26 vom 23. September 2026 die verpflichtende Nutzung ab 1. Februar 2028 für ATLAS Einfuhr veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen abfertigungsbegleitende Unterlagen für folgende Bereiche über ZELOS ausgetauscht werden: Zollbehandlung (ZB), Summarische Anmeldungen (SumA), Zolllager (ZL) und Abrechnung ergänzender Zollanmeldungen (AEGZ).
Sobald die Änderungen in Import Filing: ATLAS umgesetzt werden, informiert AEB Sie zuverlässig direkt in der Anwendung Import Filing: ATLAS, innerhalb des Aritkels sowie in Neuerungsdokumenten und den Release Notes.
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Guten Tag,
können Sie mir beantworten, ob die Unterlagen ab dem 01.02.2028 proaktiv mit der Importanmeldung hochgeladen werden müssen oder nur auf Nachfrage vom Zoll, so wie es aktuell ist?
Vielen Dank!
Hallo Nikolai Bernhardt,
da AEB noch keine Erfahrungen mit ZELOS gesammelt hat, leite ich Ihnen die Informationen weiter, die durch den Zoll zur Verfügung gestellt werden. Das zollseitige Merkblatt zum ATLAS Release 10.1 zeigt im Kapitel 7.9.1 den Prozess für die Anforderung und Übermittlung von Unterlagen in ZELOS. Dieser startet üblicherweise durch die Zollstelle: Die Anforderung von Unterlagen und Stellungnahmen erfolgt bei Bedarf durch die Zollstelle mittels der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen.
Zur proaktiven Übermittlung von Unterlagen durch das Unternehmen wird im Kapitel 7.9.2 hingewiesen: Es sollten nur die Unterlagen proaktiv übermittelt werden, die erfahrungsgemäß generell von der Zollverwaltung angefordert werden.
Im zugehörigen Fachbeitrag des Zolls werden die Kontaktdaten des Service Desk Zoll veröffentlicht. Diese bieten sich als Ansprechpartner bei Fragen zu ZELOS an.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Customs Support Unit
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