- Verfahrensbereich: Einfuhr
23.09.2026: Ab 1. Februar 2028 für ATLAS Einfuhr verpflichtend
Mit dem neuen System zum Zentralen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen (ZELOS) soll der digitale Austausch von abfertigungsbegleitenden Unterlagen mit dem Zoll ermöglicht werden.
Für das Fachverfahren ATLAS Einfuhr listet die ATLAS-Info folgende Bereiche auf, für die ZELOS ab 1. Februar 2028 verpflichtend wird: Zollbehandlung (ZB), Summarische Anmeldungen (SumA), Zolllager (ZL) und Abrechnung ergänzender Zollanmeldungen (AEGZ)
Bis dahin besteht keine Pflicht zur Nutzung dieser Möglichkeit und Unternehmen können bei ihrem bisherigen Verfahren zum Austausch von Dokumenten mit der Zollverwaltung bleiben.
Zollseitige Informationen zu ZELOS erhalten Sie auf der Website des Zolls.
Sobald die Änderungen in Import Filing: ATLAS umgesetzt werden, informiert AEB Sie zuverlässig direkt in der Anwendung Import Filing: ATLAS, im AEB Help Center sowie in Neuerungsdokumenten und den Release Notes.
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