Registrierung bei der Europäischen Union zur Ursprungsdokumentation im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen und im Allgemeinen Präferenzsystem (APS).
Mit der Einführung des Unionszollkodex (UZK) wurde der registrierte Ausführers (REX) zunächst für die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) geschaffen. Auch in Freihandelsabkommen kann das REX-System genutzt werden. Dies ist z. B. im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (CETA) und im Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan (JEFTA) der Fall.
Im Gegensatz zum Status des im Präferenzrecht bekannten ermächtigten Ausführers handelt es sich bei einem registrierten Ausführer (REX) nicht um einen bewilligungspflichtigen Status, sondern es genügt eine Registrierung.
Registrierung
Für die Registrierung ist ein schriftlicher Antrag gemäß Anhang 22-06A Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (UZK-IA) zu stellen. Dies können Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt mit dem Antragsformulars 0442 einreichen.
Die REX-Nummer ist zwingend in der Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung oder Ersatzerklärung zum Ursprung anzugeben.
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