- Verfahrensbereich: Einfuhr
20.05.2020: Angabe der Eigenmasse bei Einfuhren
Seit der zollseitigen Wartung am 16. Mai 2020 wird bei Einfuhren die Eigenmasse geprüft, wenn eine TARIC-Maßnahme die Angabe einer Zollmenge vorschreibt. Dadurch soll eine doppelte Datenpflege vermieden werden. Allerdings muss durch die neue Prüfung die Eigenmasse in Ihrer Zollanmeldung mit mindestens einem Kilogramm angegeben werden.
Derzeit muss über ATLAS, entgegen der technischen Festlegungen des Implementierungshandbuchs, eine Eigenmasse von mindestens einem Kilogramm gemeldet werden. Kleinere Eigenmassen führen zu fehlerhaften Auswertungen der Maßnahme-Bedingungen.
Laut der ATLAS – Info 0038/2020 hat dies auf die Höhe der Einfuhrabgaben keine Auswirkung. An einer Fehlerbehebung wird derzeit gearbeitet.
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