- Verfahrensbereich: Einfuhr
05.10.2020: Neue Unterlagencodierung für die Einfuhr von Holzverpackungen
Um Importe besser identifizieren zu können, die kein anmeldepflichtiges Verpackungsmaterial aus Holz enthalten, steht ab sofort die neue Unterlagencodierung zur Verfügung. Bereits seit dem 14. Dezember 2019 ist die Anmeldung eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (GGED-PP) bei bestimmten Sendungen verpflichtend.
Dies ist der Fall, bei:
- Waren, die in Verpackungsmaterial aus Holz enthalten sind oder daraus bestehen, das zur Unterstützung, zum Schutz oder zur Beförderung verwendet wird, und
- in der Risikowarenliste für Verpackungsholz aufgeführt sind.
In diesen Fällen melden Sie die Unterlagencodierung C085. Mehr Informationen dazu finden Sie in der ATLAS-Info 3747/19.
Da Risikowaren jedoch nicht zwingend mit meldepflichtigem Verpackungs- oder Stauholz geliefert werden und dies aus der Zollanmeldung bisher nicht hervorging, wurde eine neue Unterlagencodierung eingeführt, die Sie für Ihre Sendungen seit dem 1. Oktober 2020 melden können:
- 8GIU: Die Sendung enthält kein Verpackungsmaterial aus Holz (zur Stützung, zum Schutz oder zur Beförderung einer Ware) nach Art. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125.
Eine Angabe ist nicht zwingend erforderlich, kann allerdings zu einer schnelleren Abfertigung der angemeldeten Waren beitragen.
Weitere Information wie z.B. welche Verpackungen aus Holz nicht mit einem gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument gemeldet werden müssen, entnehmen Sie der ATLAS-Info.
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