- Verfahrensbereich: Einfuhr
03.12.2020: Fehlerhafte Angabe von Zahlungsfristen auf Abgabenbescheiden
Seit dem 3. Dezember 2020 hat das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) die verlängerten Zahlungsfristen für die Einfuhrumsatzsteuer umgesetzt (s. auch ATLAS-Info 0090/20). Durch einen Softwarefehler in ATLAS werden die Fristen allerdings nicht auf allen Abgabenbescheiden korrekt angegeben.
Ein Einspruch von Unternehmen ist nicht notwendig, da die Bundeskasse in Trier informiert ist und die Abgaben zum korrekten Zeitpunkt einzieht.
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