- Verfahrensbereich: Ausfuhr und Einfuhr
23.12.2020: Anpassungen zum Brexit und neue TARIC-Unterlage
Mit der Veröffentlichung der ATLAS - Info 0105/20 hat die deutsche Zollverwaltung ihre Informationen zum Brexit aktualisiert und die ATLAS - Info 0092/20 vom 26. November 2020 wie folgt ergänzt:
Einfuhr
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wird eine neue TARIC-Unterlagencodierung geschaffen:
- Y067: „Waren, die einem besonderen Verfahren nach Artikel 5 Absatz 16 Buchstabe b unterliegen oder sich am Ende des Übergangszeitraums im Zusammenhang mit Artikel 49 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in vorübergehender Verwahrung gemäß Artikel 5 Absatz 17 der Verordnung (EG) Nr. 952/2013 befinden“
Diese Unterlagencodierung ist in Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr anzumelden, wenn sich die Waren vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder im Vereinigten Königreich
- in vorübergehender Verwahrung oder
- in einem besonderen Verfahren (Artikel 210 UZK) befanden.
Folgende TARIC-Unterlagencodierung wird zum 31. Dezember 2020 beendet:
- Y222: „Vereinigtes Königreich - Festlandsockel oder ausschließliche Wirtschaftszone (Verordnung 2019/1131 zur Einrichtung eines Zollinstruments, ABl. L 179, S. 12)“.
Ausfuhr
Ab dem 1. Januar 2021 steht ATLAS-Ausfuhr nicht mehr für die Bearbeitung von Ausfuhrvorgängen aus dem Vereinigten Königreich (GB) zur Verfügung (z.B. MRN 20GBxxx).
Das gilt auch für die Bearbeitung von „alten“ Ausfuhrvorgängen aus dem Jahr 2020 und älter. Daher sollten vor dem 1. Januar 2021 alle Ausfuhrvorgänge aus GB möglichst ausgangsbestätigt werden.
Ab dem 1. Januar 2021 werden Teilnehmernachrichten nicht mehr in ATLAS-Ausfuhr eingearbeitet. Wurden Unionswaren im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) vor Ablauf des Übergangszeitraumes in das Ausfuhrverfahren überführt und werden diese nach Ablauf des Zeitraumes bei einer deutschen Ausgangszollstelle gestellt, so kann die Ausgangsabfertigung bei Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments durchgeführt werden. Die Ausfuhrzollstelle wird nicht über den Ausgang unterrichtet, da die elektronische Übermittlung der Kontrollergebnisnachricht an die Ausfuhrzollstelle im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) nicht mehr möglich ist.
Allgemeines
Die Erfüllung der Zollformalitäten, z.B. die Abgabe einer Zollanmeldung, ist (erst) ab dem 1. Januar 2021, 0:00 Uhr (MEZ) möglich.
Das zuvor Genannte erfolgt unter Vorbehalt der laufenden Verhandlungen. Änderungen werden so früh wie möglich bekannt gegeben.
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