- Verfahrensbereich: Einfuhr
08.04.2020: Beschleunigte Importabwicklung auch für Impfstoffe möglich
Mit der Unterlagencodierung 9DFA erklären Sie gegenüber dem Zoll, dass Sie medizinische Hilfsgüter aufgrund der Corona-Situation importieren. Dadurch werden die Abfertigungen für diese Waren bevorzugt abgewickelt. Der Warenkreis ist erweitert worden um zugelassene Impfstoffe.
Laut ATLAS-Info 0030/20 können Sie in der Datumsangabe das Erstellungsdatum der Zollanmeldung und als Nummer „Corona“ oder „ohne“ eintragen.
Außerdem ist für Impfstoffe eine einfuhrabgabenfreie Einfuhr gem. Art. 74 ZollbefreiungsVO unter Beachtung des Beschlusses (EU) 2020/491 möglich. Die Befreiung beantragen Sie mit dem EU-Codes C26. Das gilt unabhängig von der Unterlagencodierung 9DFA.
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