- Verfahrensbereich: Einfuhr
26.11.2020: Fristen zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verlängert
Die Zollverwaltung verlängert im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 1. Dezember 2020 die Zahlungsfrist der Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, um 40 Tage.
In dieser ersten Phase wird die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer für den Monat Dezember statt am 16. Januar erst am 26. Februar 2021 fällig. Die Fälligkeiten der Folgemonate verschieben sich entsprechend.
Sollte sich diese Verschiebung der Zahlungsfristen auf die Höhe der hinterlegten Gesamtsicherheiten auswirken, kommen die zuständigen Hauptzollämter auf die betroffenen Unternehmen zu. Anpassungen in Ihrer AEB-Software sind vorab nicht notwendig.
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