- Verfahrensbereich: EMCS
16.12.2020: Brexit, Nordirland und EMCS: Der Zoll informiert zu Übergangsregelungen
Für den Versand oder den Empfang von verbrauchssteuerpflichtigen Waren mit Großbritannien gibt der Zoll zwei Phasen vor, damit die wechselseitige Beendigung von bereits eröffneten eVD ermöglicht wird. Für Nordirland wird der Austausch von Waren weiterhin bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2024 möglich sein. Außerdem wurde das Dokument zum Ausfallverfahren leicht angepasst.
Phase A: Bis zum 31. Dezember 2020
Vorgänge, die vor dem 31. Dezember 2020 eröffnet werden, müssen so früh wie möglich, spätestens zum 31. Mai 2021 durch den jeweiligen Geschäftspartner in GB beendet werden.
Phase B: Ab dem 01. Januar 2021
Sie können keine EMCS Vorgänge mit dem Empfangsland UK mehr eröffnen. Weiterhin können bereits eröffnete Vorgänge noch bis spätestens zum 31. Mai 2021 wechselseitig beendet werden. Britische Verbrauchsteuernummern verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ihre Gültigkeit.
Für Eröffnungen von EMCS Vorgängen mit dem Bestimmungsland GB wird analog zum Vorgehen bei Drittlandssendungen nur noch der Bestimmungsortcode „6 – Ausfuhr“ akzeptiert.
Für Beendigungen von EMCS-Vorgängen mit dem Herkunftsland GB wird bei einer Beförderung unter Steueraussetzung als Ausgangspunkt das Feld 9d mit „2 – Einfuhr“ angegeben.
Nordirland und EMCS
Voraussichtlich noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie verbrauchssteuerpflichtige Vorgänge mit EMCS eröffnen und beenden. Verwenden Sie dazu den Ländercode XI.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von EMCS-Vorgängen erst ab dem 1. Januar 2021 möglich ist. Die Postleitzahl des Empfängers muss mit „BT“ für Belfast beginnen.
Ausfalldokumente für EMCS Vorgänge im Notfallverfahren
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) informiert zur Anpassung der Papierdokumente für das Ausfallverfahren. Hier wurde das Versandzeichen mit aufgenommen.
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