- Verfahrensbereich: Einfuhr
06.10.2026: Workaround bei Zollanmeldungen
Mit der ATLAS-Info 1005/26 hat die Zollverwaltung über die Meldung von der Umsetzung der Schutzinstrumente informiert. Sollten Produkte nicht von der Maßnahme betroffen sein, müssen Unternehmen einen Workaround in Zollanmeldungen nutzen:
- Die betroffene Ware ist nicht von der Maßnahme betroffen:
Nutzen Sie die Unterlagencodierung
„Y501: Waren, die keine Stahllaminierungen oder –kerne enthalten.“ - Die betroffene Ware unterliegt den Schutzmaßnahmen, wiegt aber unter 1 kg:
Melden Sie in diesen Fällen die Zollmenge mit 0,001 TNE-O und korrigieren Sie zusätzlich die Abgabenhöhe innerhalb der Position. Berechnen Sie zunächst selbst den anfallenden Zusatzzoll für die tatsächliche Menge. Melden Sie diesen innerhalb der Sonderfallangaben über folgende Angaben:- Abgabengruppe „11 - zusätzlicher Schutzzoll“ und der
- Anwendungsart „02 - Ersetzen durch einen Betrag je Maßeinheit“
- Berichtigung: Zusatzzoll x 1.000
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