- Verfahrensbereich: Einfuhr
30.10.2026: KGMO als Maßeinheit möglich
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2133 vom 18. September 2026 hat die EU-Kommission Schutzzölle für bestimmte Einfuhren eingeführt.
Wenn die betroffene Ware Schutzmaßnahmen unterliegt, aber unter 1 kg wiegt, können Sie ab sofort in diesen Fällen die Maßeinheit KGMO melden. Dies erlaubt die Eingabe von bis zu 3 Nachkommastellen.
ATLAS rechnet die Maßeinheit automatisch in die verlangte Maßeinheit TNEO um und berechnet den Schutzzoll.
Der Workaround aus ATLAS-Teilnehmerinfo 1012/2026 vom 06.10.2026 wird hiermit aufgehoben.
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