Die Umstellung von EMCS Filing erfolgte stichtagsgenau mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtline (Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates) zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems am 13. Februar 2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die zollseitigen Nachrichten im Format des Vorgängerreleases 2.4 verarbeitet.
Der Releasewechsel wurde durch AEB am 11. und 12. Februar 2023 durchgeführt, so dass mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtlinie am 13. Februar das neue Verfahren genutzt werden konnte.
>> „What’s New”-Dokument für EMCS 2.5
Damit die Nachrichten des Zolls an die AEB-Anwendung übermittelt werden können, stellen Sie vorab einen IT-Dienstleisterantrag an die Generalzolldirektion. Diesen stellt AEB Ihnen vorausgefüllt zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an den Support von AEB.
Zu den fachlichen Änderungen
Mit EMCS 2.5 wurde das papierbasierte Verfahren mit dem vereinfachten Begleitdokument (VBD) für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, bei denen die Verbrauchsteuer im Abgangsmitgliedstaat entrichtet wurde, durch ein elektronisches Verfahren auf Basis eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) vollständig abgelöst. In diesem Fall gab es keine Übergangsphase.
Für dieses Verfahren wurden vier neue Beteiligte eingeführt:
- zertifizierter Versender
- zertifizierter Versender im Einzelfall
- zertifizierter Empfänger
- zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt über notwendige Voraussetzungen für die neuen Beteiligtenrollen und das Antragsverfahren.
Alle fachlichen Informationen erhalten Sie in der EMCS-Info 04/2022 zum zollseitigen Release 2.5.
Seit 13. Februar 2023 steht die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren für das EMCS Release 2.5 auf der Website des Zolls zum Download bereit.
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