- Mit dem Servicepaket Juni 2024 liefert AEB bereits die Änderungen für ATLAS 10.1 aus.
Sichtbar werden diese Änderungen für Sie erst mit der Umstellung auf ATLAS 10.1, was voraussichtlich im 3. Quartal 2024 geschehen wird.
AEB wird Sie rechtzeitig mithilfe der AEB-Nachrichten in Ihrer Anwendung über den genauen Zeitpunkt informieren.
Bezugsnummer durch LRN ersetzt, Neu wird jetzt MRN vom Zoll vergeben
Ab der Umstellung auf ATLAS 10.1 wird die Bezugsnummer in diversen Zollnachrichten durch die LRN ersetzt. Entsprechend wurden die Felder in Import Filing: ATLAS umbenannt.
Der Zoll vergibt nun auch in der Einfuhr jeweils eine MRN als Registriernummer. Um die Kompatibilität mit älteren Versionen und bestimmten Verfahrensbereichen sicherzustellen, wird häufig neben der MRN auch noch eine Registriernummer im bisherigen Format vergeben. Sofern diese vorhanden ist, zeigt Import Filing: ATLAS Ihnen diese ebenfalls an.
- In Übersichten können Sie im Filterchip für die Registriernummer sowohl nach der neuen MRN als auch nach der alten Registriernummer suchen.
Neue Zollnachricht für ATLAS-Kontrollmitteilungen
Mit ATLAS 10.1 kommt die neue Zollnachricht E_ENS_CTL hinzu, die ATLAS-Kontrollmitteilung. Diese Nachricht informiert Sie nach der Gestellung einer Sendung, zu der bereits eine summarische Anmeldung (SumA) abgegeben wurde, über vorgesehene Kontrollmaßnahmen.
Adressat dieser Nachricht ist der Verwahrer der Sendung. Falls es abweichende Beteiligte gibt, wird die Nachricht außerdem an den Verfügungsberechtigten, den Vertreter und den Gestellenden übermittelt.
Umsetzung in Import Filing: ATLAS: Eingegangene Zollnachrichten E_ENS_CTL (ATLAS-Kontrollmitteilung) finden Sie unter Einfuhr − Sonstige Nachrichten − Kontrollmitteilungen. In einer geöffneten Kontrollmitteilung enthält die Mappe Kontrollen die einzelnen vorgesehenen Kontrollmaßnahmen.
Hier haben Sie auch die Möglichkeit, die Daten des Objekts, auf das sich die Kontrollmaßnahmen beziehen, über entsprechende Schaltflächen zu öffnen und einzusehen.
EZA Freier Verkehr: Änderungen bei Zahlungs- und Aufschubarten
Im Feld Zahlungsart können Sie nur noch die folgenden Werte angeben:
- A − Barzahlung
- C − Scheck
- D − Andere (z. B. Abbuchung vom Konto eines Zollagenten)
- E − Zahlungsaufschub
- F − Zahlungsaufschub für Zölle oder ein entsprechendes einzelstaatliches Verfahren
- G − Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer (Art. 23 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie) und unmittelbare buchmäßige Erfassung nach Art. 248 ZK-DVO
Enthält das Feld EU-Code in mindestens einer der Positionen den Wert "F49" (Sendungen mit geringem Wert), dann dürfen Sie für die Zahlungsart nur einen der Werte "E" oder "G" auswählen.
Die Angabe einer Aufschubart ist nur zulässig und erforderlich für die Zahlungsarten "E", "F" und "G".
Änderungen in NEE-Bescheiden
Für Ihre NEE-Bescheide (Nachrichtenerhebung, Erstattung oder Erlass) erhalten Sie vom Zoll weiterhin die Nachricht SRATAX. Die erhaltenen NEE-Bescheide finden Sie in der Zentrale unter Einfuhr − Anmeldungen − NEE-Bescheide. Hier führt ATLAS 10.1 zu diversen Änderungen.
Änderungen auf Kopfebene:
- In der Mappe Abgaben, Feldgruppe Aufschubinformationen finden Sie nur noch die Kontonummer. Die Felder Aufschubart, Antragsart, Kennbuchstaben und Aufschubnehmer entfallen mit ATLAS 10.1.
- Das Feld Abtretungserklärung in der Mappe Abgaben wurde umbenannt in Vollmacht o. Abtr.erkl. (Vollmacht oder Abtretungserklärung).
Änderungen auf Positionsebene:
- Das Feld Maßgebl. Datum (Maßgebliches Datum) aus von der Mappe Berechnungsrundlagen umgezogen in Mappe Grunddaten, Feldgruppe Allgemeine Angaben.
- Bei Postsendungen mit geringem Wert entfällt die Mappe D.V.1-Angaben.
- Die bisherige Mappe Berechnungsgrundlagen wurde umbenannt in Bemessungsangaben.
- Wert der Position
- Beförderungskosten zum endgültigen Bestimmungsort auf Sendungsebene
- Beförderungskosten zum endgültigen Bestimmungsort auf Positionsebene
Änderungen im PDF zum NEE-Bescheid:
- Wenn eine MRN vorhanden ist, wird immer eine Kombination mit der Registriernummer angegeben: "MRN (Registriernummer)".
- Postsendungen mit geringem Wert: Wenn hierzu Daten vorhanden sind, werden diese bei den Positionen angegeben. In diesem Fall werden Berechnungsgrundlagen und D.V.1-Angaben ausgeblendet.
SumA-Position: Neue Felder für Vorpapierart "N355"
Mit ATLAS 10.1 kommt es in Positionen von summarischen Anmeldungen, in denen die Vorpapierart "N355" gewählt ist (Eingangs-SumA − EAS2), in der Mappe Transport zu folgenden geänderten Anforderungen:
- Beförderer: Muss nur gefüllt werden, wenn das Transportdokument (Einzelsendung) die Art des Dokuments "N703" oder "N740" enthält.
- Containernummer: Darf nur angegeben werden, wenn das Feld MRN (ESumA) in der Mappe Position, Feldgruppe Eingangs-SumA, einen Wert enthält.
- Postbehälter: Darf nur angegeben werden, wenn die Felder der Feldgruppe Transportdokument (Einzelsendung) keine Werte enthalten.
- Transportdokument (Sammelsendung): Wenn eines der enthaltenen Felder gefüllt wird, muss das andere ebenfalls gefüllt werden.
- Transportdokument (Einzelsendung): Hier dürfen nur Angaben gemacht werden, wenn das Feld Postbehälter keinen Wert enthält. Wenn eines der enthaltenen Felder gefüllt wird, muss das andere ebenfalls gefüllt werden.
Feld "Vorsteuerabzug" entfällt für aktive Veredelung
In Zollanmeldungen für die aktive Veredelung (AV) entfällt mit der Umstellung auf ATLAS 10.1 das Feld Vorsteuerabzug in der Mappe Grunddaten, Feldgruppe Adressen.
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