Die vom BIS herausgegebene "Unverified List" ist für alle Unternehmen relevant, die entweder mit US-Produkten handeln - sowohl mit gelisteten US-Produkten (ECCN) als auch mit nicht gelisteten US-Produkten (EAR99) - oder die ein US-Tochterunternehmen sind bzw. ein Tochterunternehmen in den USA haben.
Bedeutung der Liste
Die Unverified List (UL) hat den Charakter einer Frühwarnliste. Sie listet Unternehmen, bei denen die US-Behörden im Rahmen von Post- oder Preshipment-Kontrollen keine ausreichende Prüfung vornehmen konnten und daher Zweifel an der Eignung zum Umgang mit US-Produkten (items subject to the EAR § 734. 3 – 4) haben. Lieferungen an gelistete Personen sind weder verboten noch genehmigungspflichtig. Für den Lieferanten besteht eine Pflicht zur erhöhten Sorgfalt („red flag“). Es muss sorgfältig geprüft und mittels angeforderter schriftlicher Unterlagen sichergestellt sein, dass die Güter nicht zu einer verbotenen Endverwendung eingesetzt werden („UVL Statement“). Die inhaltlichen Anforderungen an ein UVL Statement finden Sie unter § 744.15 (b) (2) EAR. Informationen zum Umgang mit „red flags“ finden sich in der „Know your Customer Guidance“.
- Bitte beachten Sie, dass bei einer bestehenden Genehmigungspflicht des Reexports keine „License Exceptions“ genutzt werden können.
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