Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften ersetzte zum 1. Mai 2016 den bis dahin gültigen Zollkodex.
Die Verordnung VO (EU) Nr. 952/2013 (UZK) bildet dabei den Basisrechtsakt. Ergänzt wird sie durch die Durchführungsverordnungen, den Delegated Act (DA) und den Implemented Act (IA). Gemeinsam ergeben sie den Unionszollkodex der Europäischen Union. Der UZK genießt EU-weiten Anwendungsvorrang vor gleich gerichtetem nationalem Recht, dem eine ergänzende oder auslegende Funktion zukommt.
Der Unionszollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller Zollvorschriften und dient somit der Zollunion der Europäischen Union. Ausgehend vom Konzept des Binnenmarktes enthält der Kodex allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und Drittländern erlassen wurden.
Der UZK ermöglicht in Titel IX Kapitel 1 eine schrittweise Einführung von EU-weit harmonisierten IT-Verfahren und gemeinsamen Datenbanken bis zum 31. Dezember 2020. Daher wurden zusätzlich zu den oben genannten Rechtsakten die Regeln für den Austausch und die Speicherung von Daten in dem Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des jeweiligen IT-Systems oder der jeweiligen Datenbank in einem Übergangsrechtsakt festgelegt, dem Transitional Delegated Act (TDA).
- VO (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
- Durchführungsbeschluss 2016/578/EU
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (IA)
- Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 (DA)
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 mit Übergangsbestimmungen (TDA)
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