Hauptzollämter unterstehen der Generalzolldirektion und sind Ansprechpartner für Unternehmen. Sie überwachen die Einhaltung von Zollverfahren, erheben die notwendigen Abgaben und sind zuständig für Erteilung von Verfahrensvereinfachungen wie Bewilligungen. Jeder Zolldienstelle vor Ort ist ein HZA zugeordnet. Eine Auflistung aller Hauptzollämter erhalten Sie auf der Website des Zolls: Organisationspläne der örtlichen Behörden.
In der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung werden Aufgaben von Hauptzollämtern gebündelt an einzelne Hauptzollämter übertragen. Zum Beispiel ist Hamburg für die Einnahme und die Buchung der Zuckerabgaben aller Hauptzollämter bundesweit zuständig oder Stuttgart für die Erteilung von Erlaubnissen zur Gewinnung, Lagerung und Beförderung von Alkohol in einer Abfindungsbrennerei unter Steueraussetzung.