Ein Zollverfahren ist die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung. Seit Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK Art. 5 Nr. 16) gibt es folgende Zollverfahren:
- Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
- Ausfuhr und
- die besonderen Verfahren
Zu den besonderen Verfahren zählen
- der Versand (interner und externer Versand)
- die Lagerung (Freizonen und Zolllager)
- die Verwendung (Endverwendung und vorübergehende Verwendung)
- die Veredelung (aktive und passive Veredelung)
Beendet werden die besonderen Verfahren durch Überlassung zum freien Verkehr, Überführung in ein weiteres besonderes Verfahren oder Wiederausfuhr. Möglich ist auch eine Verwertung nach UZK, wie Zerstörung, Einziehen oder Veräußerung durch die Zollbehörde (UZK Art. 197-200).
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.