Das T2L und das T2LF dienen dem Statusnachweis als Unionswaren von zwischen zwei Orten im Zollgebiet der Union beförderten Waren. Sie basieren auf dem Einheitspapier und werden mitunter als Versandschein bezeichnet. Öfters werden sie im Seeverkehr eingesetzt, aber es sind auch andere Statusnachweise möglich, insbesondere die Vermerke "T2L" / "T2LF" auf einem Handelspapier bzw. "C" / "F" auf einem Manifest. Wird die Sendung mit NCTS abgewickelt, sind die beiden nicht sinnvoll.
Der Unterschied
- Das T2L wird eingesetzt, wenn Unionswaren zwischen zwei Orten im (Mehrwert)Steuergebiet der EU befördert werden.
- Beim T2LF liegt (mindestens) einer der Orte außerhalb des Steuergebiets (aber im Zollgebiet). Im T2LF-Fall müssen in der Regel auch eine Ausfuhr- und Einfuhranmeldung mit Art der Anmeldung "CO" abgegeben werden.
Die T2L / T2LF-Dokumente müssen vom Zoll bestätigt werden. Mit einer Bewilligung als Zugelassener Aussteller entfällt dieses Erfordernis.
Die T2L / T2LF-Dokumente sollen durch das IT-Verfahren "Proof of Union Status" (PoUS) abgelöst werden. Dessen Inbetriebnahme ist in zwei Etappen in 2024 und 2025 geplant.
Wie so oft hat der deutsche Zoll eine informative Seite: Nachweis durch Versandpapier T2L oder T2LF, Handelspapiere oder Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft
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