Seit 1. Juli 2021 sind Importe in die EU unter 22 Euro anmeldepflichtig und es wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bis 150 Euro bleiben Importe weiterhin zollfrei. Mit ATLAS-IMPOST melden Sie Post- und Kuriersendungen zur Überführung in den freien Verkehr an. Diese Möglichkeit steht Ihnen in Import Filing: ATLAS zur Verfügung.
Welche Waren dürfen nicht über ATLAS-IMPOST angemeldet werden?
- Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen
- Waren, die Verbrauchsteuern unterliegen
Welche Angaben werden in einer IMPOST-Anmeldung benötigt?
Bei Anmeldungen für Post und Kuriersendungen (APK) wird nur ein reduzierter Datensatz benötigt. Ohne Angabe einer IOSS-ID muss der Empfänger seinen Sitz in Deutschland haben und die Abgaben werden über ein Aufschubkonto belastet.
Innerhalb der Positionen wird eine sechsstellige Warennummer an den Zoll gemeldet. Alle gültigen Warennummern sind in Import Filing: ATLAS gepflegt und stehen im Feld Warennummer zur Auswahl zur Verfügung.
Zusätzlich benötigen Sie die Angabe von EU-Codes. Die Zollverwaltung listet in der ATLAS-Info 0182/21 folgende EU-Codes auf:
- IOSS-Verfahren: C07 und F48
- Special Arrangements: C07 und F49
Vorzeitige Anmeldungen
IMPOST-Anmeldungen können vor Gestellung übermittelt werden. Setzen Sie in diesen Fällen einen Haken im Feld Vorzeitig. Eine vorzeitige Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen bestätigt werden, sobald die Warensendung gestellt wurde. Andernfalls verfällt die vorzeitige Anmeldung.
Kommentare
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