Wenn in Ihrer Anwendung die Sanktionslisten-Prüfung aktiviert ist, werden im Standard die Beteiligten an Ausfuhrvorgängen gegen gegen die Sanktionsliste "CFSP" geprüft: Empfänger, Subunternehmer, Ausführer und Verfahrensinhaber PV .
Sie haben in Export Filing: ATLAS die Möglichkeit eine angepasste Sanktionslisten-Prüfung durchzuführen, wenn Sie die Anwendung in Verbindung mit Ihrer Compliance Screening Anwendung einsetzen. Im verwendeten Compliance-Profil legen Sie z. B. einen individuellen Schwellwert fest, definieren die hinterlegten Sanktionslisten und haben auch die Möglichkeit Good-Guys zu verwenden.
Prüfung durchführen
Sobald Sie eine neue Ausfuhranmeldung in Export Filing: ATLAS vollständig erfasst haben, werden die Adressen an Compliance Screening übertragen und nach den Vorgaben des eingesetzten Compliance-Profils geprüft. Erhalten Sie keine Treffermeldung, senden Sie die Ausfuhranmeldung wie gewohnt an den Zoll.
Trefferbearbeitungen
Wenn Sie in Export Filing: ATLAS einen Treffer erhalten, sind zwei Schritte erforderlich:
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In Compliance Screening:
Der Treffer wird in den Trefferprotokollen in Compliance Screening angezeigt und Sie können diesen bearbeiten. Definieren Sie die Adresse als Good-Guy oder kennzeichnen Sie den Treffer als Bearbeitet. Diese Bearbeitung wird anschließend nicht an Export Filing: ATLAS übertragen. Daher führen Sie den nächsten Schritt in Export Filing: ATLAS durch. -
In Export Filing: ATLAS:
Wenn die Adresse kein echter Treffer ist und die Sendung an den Zoll gemeldet werden darf, kann in Export Filing: ATLAS der angezeigte Treffer ignoriert werden:
Sollte die Adresse nach Prüfung in Compliance Screening hingegen ein echter Treffer sein, brechen Sie die Ausfuhranmeldung ab.
Hinweise
- Alle Sanktionslisten, die Sie in Ihre Compliance-Profil hinterlegt haben, werden zur Prüfung herangezogen. Dies gilt auch für weitere Prüfeinstellungen aus Ihrem Compliance-Profil.
- Es wird keine Rückmeldung der Treffer-Bearbeitung aus Compliance Screening an Export Filing: ATLAS übertragen. Eine Bearbeitung findet in beiden Anwendungen statt.
- Markieren Sie eine Treffermeldung als Namensähnlichkeit, wird dieser in der Good-Guy-Liste in Compliance Screening gespeichert. Dies beeinflusst Ihre nächsten Prüfungen. Bei der nächsten Ausfuhranmeldung wird diese Adresse zu keiner erneuten Treffermeldung führen.
Das tritt nur auf, wenn die Adresse zu 100 % identisch ist. Sobald die Adresse geringfügig von der angegebenen Good-Guy-Adresse abweicht, wird erneut ein Treffer erzeugt. - Bei der Prüfung von Adressen in Export Filing: ATLAS mit Ihrem Compliance-Profil, fließen die Adressprüfungen auch in Ihre monatliche Abrechnung für Trade Compliance Management ein. Diese werden wie Einzeladressprüfungen abgerechnet.
Sollten Sie die Adressen in Ihren Ausfuhranmeldungen mit dem in Compliance Screening hinterlegten Compliance-Profil überprüfen wollen, reichen Sie für die Konfiguration von Export Filing: ATLAS eine Anfrage im AEB Help Center ein.
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