Der Zoll teilt Ihnen mit der Bekanntgabe einer Maßnahme (Zollnachricht CUSSTP) Maßnahmen oder auch den Wegfall einer Maßnahme zu einer oder mehreren Positionen einer summarischen Anmeldung mit. Eine Maßnahme kann fordern, dass die Ware nicht weitertransportiert werden darf und Sie unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Zollstelle aufnehmen müssen. Bei einer Nichtbeachtung können Ihnen Sanktionierungen drohen.
So erkennen Sie den Eingang der Bekanntgabe einer Maßnahme:
- Im Nachrichten-Agenten erscheint ein entsprechender Hinweis.
- In der Übersicht Summarische Anmeldungen erscheint in der Spalte Fortschritt das Symbol .
- In einer geöffneten summarischen Anmeldung zeigt der Assistent den Hinweis Transport untersagt an.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um auf die Bekanntgabe einer Maßnahme zu reagieren:
- Wählen Sie Einfuhr − Anmeldungen − Summarische Anmeldungen und öffnen Sie die summarische Anmeldung.
- Wechseln Sie in die Mappe Maßnahmen.
- Hier werden die eingetroffenen Maßnahmen vom Zoll aufgelistet.
- Öffnen Sie eine Maßnahme.
- Die zollamtliche Maßnahme erscheint. Die zollseitig verlangten Maßnahmen beziehen sich stets auf eine oder mehrere Positionen der summarischen Anmeldung. Dazu sind in der Feldgruppe Positionen die betreffenden Positionen aufgelistet.
- Öffnen Sie einen Eintrag in der Liste der Positionen.
- In dem Fenster Maßnahme erscheinen weitere Details sowie der Inhalt der Maßnahme.
- Wenn in der Feldgruppe Verwahrer die Option Nicht zustellbar aktiviert ist, konnte die Maßnahme nicht an den Verwahrer der Ware zugestellt werden. Informieren Sie dann umgehend den Verwahrer der Ware darüber, dass für die Ware eine zollamtliche Maßnahme vorgesehen ist.
- Wenn der Zoll die Maßnahme durchgeführt oder aufgehoben hat: Klicken Sie in der geöffneten summarischen Anmeldung auf den Hinweis im Assistenten und beantworten Sie die Rückfrage.
- Damit entfernen Sie den Assistentenhinweis.
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