Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: BAFA veröffentlicht Fragenkatalog
Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Fragenkatalog zur Berichterstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Dieser hilft Unternehmen dabei, ihrer Berichtspflicht ab 1. Januar 2023 nachzukommen.
Berichtspflicht: Elektronische Meldung ab Januar geplant
Ab Januar wird laut der Pressemitteilung des BAFA vom 14. Oktober ein elektronisches Portal zur Verfügung stehen, über das Unternehmen ihrer Berichtspflicht gemäß des LkSG nachkommen kommen können. Der jetzt veröffentlichte Fragebogen ist eine wichtige Vorbereitung dafür: „Damit können [die Unternehmen] überprüfen, inwieweit sie bereits alle Informationen für einen vollständigen Bericht vorliegen haben oder ob es noch weitergehender vorbereitender Maßnahmen bedarf”, so das BAFA.
Über die Berichtspflicht erläutert das BAFA, dass die betroffenen Unternehmen den Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA übermitteln müssen und diesen dann auf ihrer Internetseite für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich machen müssen.
Die Berichtspflicht ist in § 10 Abs. 2 LkSG geregelt. Das sind die dort verankerten vier Eckpunkte für Unternehmen:
- Feststellung, ob (und falls ja: welche) menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorliegen
- Organisationsmaßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten (inklusive Grundsatzerklärung und Beschwerdemanagement)
- Bewertung von Maßnahmen
- Schlussfolgerungen
Genauer hingeschaut: Der Fragebogen
Der Fragenkatalog ist frei zugänglich und enthält verschiedene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten. Aus den Antworten kann dann ein Bericht generiert werden, der einzureichen ist, um der Berichtspflicht im Rahmen des Gesetzes nachzukommen.
„Der Konzeption des Fragenkatalogs ging ein breiter Beteiligungs- und Stakeholderprozess voraus”, meldet das BAFA. Im Vorwort des Fragebogens wird präzisiert: „Um den Bericht unbürokratisch einzureichen, wird das BAFA im Frühjahr 2023 eine Online-Eingabemaske zur Verfügung stellen, in der die Berichtsfragen zu beantworten sind.”
Neben Angaben zum berichtenden Unternehmen beginnt der Fragebogen mit einer verkürzten Berichtspflicht. Sollten Risiken dabei festgestellt werden, ist das Ausfüllen des vollständigen Fragebogens notwendig. Dieser folgt der Struktur des Gesetzestextes:
- A - Strategie und Verankerung
- B - Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen
- C - Feststellungen von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen
- D – Beschwerdeverfahren
- E - Bewertung des Risikomanagements und Schlussfolgerungen
Für die etwa 900 Unternehmen, welche ab 1. Januar 2023 vom LkSG direkt betroffen sein werden sowie die voraussichtlich 4.800 deutsche Unternehmen, die ein Jahr später ebenfalls die gesetzlichen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, ist die Beschäftigung mit dem Fragebogen daher zeitnah anzuraten.
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Jetzt ebenfalls verfügbar: Handreichung zum Beschwerdeverfahren
Neben dem Fragenkatalog hat das BAFA im Oktober seine Informationsseite zum Beschwerdeverfahren aktualisiert und eine Handreichung zum Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Darin werden die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Organisation, Umsetzung und Evaluation des Beschwerdeverfahrens erläutert.
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