EU veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur
Am 31. Oktober 2022 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur durch die EU-Kommission veröffentlicht. Diese treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Aufbereitung der Änderungen durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS) für deutsche Unternehmen steht noch aus.
Erste Änderungshinweise 2023
Laut Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 vom 20. September betreffen die Änderungen unter anderem
- Kapitel 8: „Plattpfirsiche und Plattnektarinen“,
- Kapitel 10: bestimmten Reis
- Kapitel 25, 26 28 und 85: bestimmte „kritische Rohstoffe“
- Kapitel 29 einige chemische Erzeugnisse („DOTP“)
- Kapitel 76: „Barren und Bolzen, aus Aluminium“
Weitere Anpassungen wurden z. B. bei pharmazeutischen Stoffen oder bei Gütern der Informationstechnologie vorgenommen.
Aufbereitung des Warenverzeichnisses 2023
DESTATIS bereitet die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2023 vor. Die AEB Community informiert Sie, sobald diese Dateien zur Verfügung stehen.
-
Seminar-Tipp:
Im Online-Seminar Der Weg zur richtigen Warennummer am 24. November von 13:30 bis 17 Uhr erklärt Matthias Wenning Ihnen, wie Sie Ihre Artikel der richtigen Warennummer zuordnen. Es macht Mühe, aber es lohnt sich, die richtigen Positions- und Unterpositionsbeschreibungen, Anmerkungen und Ausnahmeregelungen zu sichten und dann die Entscheidung zu treffen!0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar