Brexit Freedoms Bill: Der Übergang des Retained EU Law ins britische Recht
Der Brexit-Fahrplan sieht vor, dass im Vereinigten Königreich bis zum 31. Dezember 2023 einige Vorschriften des EU-Rechts weiter gelten. Das sogenannte Retained EU Law (REUL) ist auch im Außenhandel spürbar. Allerdings zeichnet sich jetzt schon ab, dass nicht alle dieser europäischen Gesetze fristgerecht abgelöst werden können und zum Teil bis 2026 verlängert werden.
Das „Brexit Freedoms Bill” genannte Gesetz bildet den Rahmen für die Ablösung des REUL. Mit der Pressemitteilung vom 22. September bekräftigt Wirtschaftsminister Jacob Rees Mogg die Chancen des neuen britischen Rechts: „The Brexit Freedoms Bill will remove needless bureaucracy that prevents businesses from investing and innovating in the UK, cementing our position as a world class place to start and grow a business”.
Einsicht in den Status
Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist auf der Webseite des britischen Parlaments einsehbar. Die momentan noch geltenden EU-Vorschriften werden auf dem Retained EU Law Dashboard eindrücklich visualisiert. Von den dort aufgeführten über 2.400 REUL-Rechtsakten, die momentan noch Bestand haben, entfallen allein 228 auf den Bereich der britischen Zoll- und Steuerbehörde (HM Revenue & Customs).
Die Folgen des Brexits werden demnach auch in den nächsten Monaten und Jahren die britische Legislative sowie die am Außenhandel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU beteiligten Unternehmen beschäftigen.
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