Zentrale Zollabwicklung in Unternehmen richtig melden
Mit ATLAS Ausfuhr 3.0 ändern sich auch die Anmeldungen mit einer Bewilligung zur Zentralen Zollabwicklung (ehem. Einzige Bewilligung). Damit haben Wirtschaftsbeteiligte, die in mehr als einem EU-Staat ansässig sind, die Möglichkeit, ihre Abwicklung mitgliedstaatenübergreifend aus Deutschland zu steuern. Wie das derzeit in der Praxis funktioniert und welche Änderungen durch ATLAS 3.0 umgesetzt werden, erfahren Sie im AEB-Seminar am 23. November 2022.
Bei der Zentralen Zollabwicklung kommunizieren Unternehmen nur mit ihrer überwachenden Zollstelle. Diese stimmt sich dann ggf. zu zollrelevanten Informationen mit betroffenen Zollstellen in Europa ab, z. B. mit der Ausfuhrzollstelle am Gestellungsort. Vorteile für Unternehmen liegen auf der Hand. Indem europaweit das Zoll-Know-How an einem Standort gebündelt wird, etablieren sie einheitliche Zollprozesse, stärken die Zollabteilung am eigenen Standort und sparen unter anderem Verwaltungs- oder Transportkosten.
Fragen klärt das Team AEB-Seminare
Nutzen Sie Sie die Gelegenheit Rückfragen zu stellen und erfahren mehr zum Best Practice. Schließlich können auch Bewilligungsanträge oder die Neugestaltung von Unternehmensprozessen herausfordernd sein.
23. November 2022, 10 - 11.30 Uhr
>> Zentrale Zollabwicklung - Chancen für Ihre Zollprozesse in Europa
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