Anhänge der EU-Dual-Use-VO werden aktualisiert
Die EU-Kommission hat die Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-VO auf den Weg gebracht. Die zugehörige Delegierte Verordnung vom 21. Oktober 2022 tritt voraussichtlich Anfang Januar 2023 in Kraft.
Beachten Sie, dass die Delegierte Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten wird. Die Änderungen der Anhänge sind damit ab diesem Tag zu beachten. Im AEB-Datenservice für die Exportkontroll-Lösungen werden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten automatisch berücksichtigt.
Änderungsüberblick und Vorabfassung der Anhänge
Der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 ist die EU-Dual-Use-Güterliste. Die dort gelisteten Güter sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Homepage jetzt einen unverbindlichen Änderungsüberblick veröffentlicht.
Neben verschiedenen Text- und Parameteränderungen wird beispielsweise die neue Nummer 2D352 für Software für Nukleinsäure-Assembler oder -Synthesizer in die Liste eingefügt.
Mehr Infos finden Sie unter “Die Güterlisten im Detail” auf der BAFA-Website.
Hilfe bei der Prüfung von Gütern
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