Wie würden Sie entscheiden? Einreihung von Laternenstäben
“Da oben leuchten die Sterne, hier unten leuchten wir”, singen Kinder, wenn sie am heutigen Martinstag durch die Straßen ziehen. Zollprofis fragen sich unterdessen: Wie werden eigentlich elektrische Laternenstäbe korrekt eingereiht? Rätseln Sie mit!
Versteckte Probleme beim Martinsumzug: Der elektrische Laternenstab
Eltern backen Martinsgänse, üben Martinslieder und kaufen ihren Kindern aus Sicherheitsgründen lieber einen elektrischen Laternenstab, damit der Umzug nicht wieder in Aufregung um eine brennende Laterne endet. Dabei wird gerne übersehen, dass diese Stäbe auch Probleme mit sich bringen können. Beispielsweise beim Einreihen in den Zolltarif.
Einreihen – aber wie? Hier sind die Details
Die in verschiedenen Farben und Ausführungen gefertigte Ware besteht aus einem Kunststoffstab (je nach Ausführung transparent mit blinkenden LED; teleskopierbar; farbig undurchsichtig), der am unteren Ende mit einem Griffstück mit Batteriefach (für zwei AA-Batterien, nicht Gegenstand der Einreihung) und einem Funktionsschalter AN/AUS versehen ist. Am Kopfende befindet sich ein Kunststoffhaken zum Anhängen eines Lampions. Durch den Stab verläuft ein elektrisches Kabel, welches am Kopfende heraushängt und in eine Kunststoffhülse mit einer weiß leuchtenden LED mündet.
Wie würden Sie entscheiden?
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge in den Kommentaren – und lösen natürlich nächste Woche das Rätsel an derselben Stelle auf. Doch wie wir Sie kennen, steht bis dahin schon längst die richtige Lösung hier...
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Interessante Frage: Mein Vorschlag wäre 85131000 - Taschenlampen und andere tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle
Gruß
Jutta Lemker
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ich würde die Ware der Position 9505 zuordnen, da der Hauptzweck keine Taschenlampe oder Arbeitsleuchte ist
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Ich tippe mal auf 94054940 oder 95059000, wobei ich eher auf die 95er Nummer tippe
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Ich bin auch für die 95059000
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Herzlichen Glückwunsch! Frank Küßner war gleich auf der richtigen Spur, Herr Seemann hat mit seinem zweiten Tipp Recht und wird von Manuela Kleiser bestätigt. Sie haben das Rätsel gelöst: Es ist die 95059000. Warum? Dass Martinsumzüge durchaus unterhaltsam sind, ist nicht der alleinige Grund für die zolltarifliche Einreihung in "Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsartikel". Bei einem systematischen Vorgehen wird zunächst gemäß AV 1 (Überschriften sind nur Hinweise) und AV 6 (Maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position sind der Wortlaut dieser Unterpositionen…) herangezogen. Die scheinbar passenden tragbaren Leuchten (guter Vorschlag!) werden daher, wie es Herr Küßner bereits schrieb, wegen des Hauptzwecks verworfen zugunsten von Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel unter 9505. Und da Sankt Martin definitiv nicht zu Weihnachten gehört, bleibt danach nur die 950590 (andere) für die fünfte und sechste Stelle. Wer so vorgeht, kommt also zur selben Einschätzung wie das HZA Hannover, denn der elektrische Laternenstab wurde via verbindlicher Zolltarifauskunft am 18. Juli 2022 klar der 95059000000 zugeordnet.
…und wieder haben Sie gemeinsam bewiesen, wie viel Fachkompetenz in der AEB Community steckt. Hier sind immer handfeste und gute Ratschläge für die Praxis dabei. Vielen Dank.
Ihre Ruth Setzler
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