Online-Seminar am 9. Dezember: Der REX in modernen Freihandelsabkommen
Die Bedeutung des Registrierten Ausführers (REX) hat seit dem Freihandelsabkommen mit Kanada ständig zugenommen. Fand der REX davor nur Anwendung im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union sowie im Warenverkehr mit den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), ist er seitdem in zunehmend mehr Freihandelsabkommen zu finden. Neben Japan und dem Vereinigten Königreich wird er demnächst auch im Warenverkehr mit Neuseeland angewendet. Ein Grund, genauer hinzuschauen.
Zollprofi und AEB Experte Dr. Thomas Hartinger zeigt Ihnen am 9. Dezember im Online-Seminar von 10 bis 11:30 Uhr, welche Handlungsmöglichkeiten ein REX bei Ausfuhren oder Wiederversendungen hat. Außerdem geht er auf Antragstellung, Aufbau und Prüfung der REX-Nummer ein.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen zum REX in Freihandelsabkommen zu stellen und Ihre Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden auszutauschen.
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Hallo Frau Setzler,
können Sie mir bitte sagen, ob in diesem Seminar auch auf die einzelnen Abkommen und ihre jeweiligen Unterschiede eingegangen wird?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Manuela Kleiser0 -
Hallo Frau Kleiser,
vielen Dank für Ihre Frage. Mein Kollege Dr. Thomas Hartinger wird eine Gegenüberstellung der modernen Freihandelsabkommen zum APS und den ÜLG machen. Doch für einen systematischen Vergleich der einzelnen Abkommen untereinander und deren tiefergehende individuelle Betrachtung wird die Zeit fehlen.
Mein Tipp: Bringen Sie Ihre Fragen mit – mein Kollege antwortet gerne so gut er kann. Und das ist in der Tat immer fundiert. Je präziser Sie ihn also fragen, desto wertvoller wird das Seminar für Sie…
Mit besten Grüßen
Ruth Setzler0
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