Rat der EU stimmt für Single-Window-Verfahren
Ende Oktober hat der Rat der EU einen Verordnungsentwurf für das Single-Window-Verfahren angenommen. Damit soll es Unternehmen in der EU zukünftig ermöglicht werden, für die Zollabwicklung notwendige Dokumente über ein einziges Portal einzureichen, statt bei unterschiedlichen Behörden. Die nächsten Schritte.
Um Abfertigungszeiten von Waren zu reduzieren und Kontrollmaßnahmen an der Außengrenze zu verschlanken, sollen Unternehmen nach der vollständigen Umsetzung des Single-Window-Verfahrens Dokumente elektronisch über ein Portal einreichen können. Auf der anderen Seite erhalten die überwachenden Behörden sowie der Zoll Zugriff auf die eingereichten nicht-zollrechtlichen Dokumente, können diese direkt digital kontrollieren und anschließend die Waren freigeben.
>> Zur Pressemitteilung des Rates der EU
In der Verordnungsbegründung wird die Zielsetzung beschrieben: „Der Austausch digitaler Informationen über das EU CSW-CERTEX [System zum digitalen Austausch von Dokumenten zwischen den Behörden] sollte Nichtzollformalitäten der Union umfassen, die durch andere Rechtsvorschriften der Union als die zollrechtlichen Vorschriften geregelt sind und mit deren Durchsetzung die Zollbehörden betraut sind.“
Teile des Single-Windows befinden sich bereits in der Umsetzung, z. B. durch TRACES bei Importen von biologischen Erzeugnissen seit 2017 oder durch FLEGT-Genehmigungen für Holzimportes seit 2018. Im Rahmen von freiwilligen Pilotprojekten wurden dadurch bereits erste Verbesserungen erzielt.
Zum Zeitplan
Bereits im Mai 2022 haben sich die beteiligten Gesetzgeber in der EU vorläufig geeinigt. Mit der Annahme im Oktober 2022 durch den Rat der EU kann die Verordnung auf einer der nächsten Plenartagungen des Europäischen Parlaments unterzeichnet werden. Geplant war dies noch im November 2022. Anschließend wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
-
Die Verordnung (EU) 2022/2399 zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung ist am 9. Dezember 2022 im Amtsblatt erschienen.
1
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar