REX in modernen Freihandelsabkommen – jetzt mit aktualisiertem Merkblatt
Das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada hat dem REX seit der vorläufigen Anwendung 2017 zu neuer Bedeutung verholfen. Jetzt ist es wieder in den Schlagzeilen, weil es in Deutschland auch für die restlichen Bereiche wie Investitionsschutz ratifiziert wurde und sobald alle EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, dann auch vollständig in Kraft tritt. Außerdem: Der Zoll hat das zugehörige Merkblatt zum REX aktualisiert.
Der REX in modernen Freihandelsabkommen
Nach der Blaupause mit Kanada wurde der REX im EVFTA mit Vietnam, dem EU-Japan-EPA oder dem TCA mit dem Vereinigten Königreich (Großbritannien) eingeführt. Auch für das Abkommen mit Neuseeland ist er vorgesehen. Zusätzlich ist er erforderlich bei Exporten nach Ghana, Côte d’Ivoire und Staaten nach dem ESA-Wirtschaftspartnerabkommen (Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe).
Aktualisierung des Merkblatts
Die Generalzolldirektion hat im November ihr Merkblatt zum Registrierten Ausführer (REX) aktualisiert. Die Änderungen betreffen zum einen das Dokument selbst, das nun nicht mehr zweispaltig ist und die Fußnoten in den Fließtext integriert hat, sowie die Seiten 5 und 6. Dort wurden u. a. Informationen zur Ausfertigung von Ersatzerklärungen zusammengefasst.
Einfach nachgefragt: Online-Seminar am 9. Dezember
Sie haben noch Fragen zur Registrierung zum REX oder seiner Bedeutung in den modernen Freihandelsabkommen? Dann bringen Sie diese mit in das Online-Seminar am 9. Dezember von 09.00 - 11.30 Uhr. Dr. Thomas Hartinger zeigt Ihnen in 90 Minuten, wie Sie den Status „REX“ für Ihr Unternehmen sinnvoll nutzen können und beantwortet gerne Ihre Fragen. Sind Sie dabei?
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