Willkommen beim virtuellen Stammtisch: Präferenznachweise in Reihengeschäften am 15. Dezember
LLE-Alarm am Jahresende: Lieferantenerklärungen und Präferenznachweise sind immer ein Thema, doch im Dezember ganz besonders. Wer häufig Reihengeschäfte tätigt, ist nicht selten in einer verzwickten Lage: Wer stellt wem welchen Nachweis aus? Stolpersteine gibt’s genug – aber auch Lösungen. Perfekt für einen Austausch beim kostenlosen Stammtisch am 15. Dezember von 13 bis 14 Uhr.
Mit einem Klick dabei
Produktmanagerin Manuela Pittroff, Projektleiterin Mandy Duarte und Fachexpertin Jessica Mall haben sich intensiv Gedanken gemacht, wie jedes Unternehmen schnell herausfindet, von wem welcher Nachweis angefordert werden kann. Natürlich haben sie auch Beispiele und praktische Hilfen zur Hand…
Den Einwahllink erhalten Sie sofort nach der Anmeldung.
Nah an der Praxis
…angenommen Sie sind Hersteller/Großhändler U1 mit Sitz in der EU, Ihr Vertragspartner U2 sitzt in der Schweiz und der Warenempfänger/Endkunde U3 hat seinen Sitz in UK. Haben Sie Antworten auf folgende Fragen?
- Wer prüft die Präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware?
- Wer kann an wen welchen Präferenznachweis ausstellen?
- Was gilt es zu beachten?
Das Stammtisch-Team tastet sich mit Ihnen an die Lösung ran – auch gerne an die Lösung von Beispielen aus Ihrer konkreten Praxis. Einfach gemeinsam knobeln und weiterkommen!
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Wir haben einen neuen Kunden in Österreich der Ware bei uns in Deutschland bestellt. Diese soll dann über Polen zu dem Warenempfänger in der Ukraine geliefert werden.
Nun ist die Frage ob wir dem Kunden in Österreich eine Langzeitlieferantenerklärung mit präferenziellem Ursprung oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (bzw. EUR.1) ausstellen sollten?
Viele Grüße,
Tobias Scherer
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